Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bau-/Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Gasleuchten Bau-/Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Vortrag des Magistrats vom 28.03.14, M 69, mit der Maßgabe zuzustimmen, dass
- zusätzlich zu den in den unter 2a der Vorlage M 69 genannten Umrüstungsgebieten die folgenden kulturhistorisch bedeutsamen Bereiche im Ortsbezirk Bornheim/Ostend ebenfalls mit LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Gasbeleuchtung umzurüsten: Die Straßen Alt-Bornheim, Große und Kleine Spillingsgasse, Turmstraße und die westliche Eulengasse im historischen Dorfkern Bornheim sowie im Ostend der denkmalgeschützte Carl-Heicke-Weg und ein Karree rund um den Parlamentsplatz inklusive Röderbergweg, der Luxemburgerallee, der Juchostraße und der Jacobystraße.
- Der Magistrat zu beauftragen, rechtzeitig vor der Umrüstung anderer als in Pos 1. genannten Straßen im Ortsbezirk Bornheim/Ostend, die im Moment noch mit Gasleuchten versehen sind: a. Dem Ortsbeirat die Mehrkosten für eine Umrüstung mit LED wie in den Umrüstgebieten zu nennen. b. Danach dem Ortsbeirat die Möglichkeit einzuräumen, unter Zuhilfenahme seines Ortsbeiratsbudgets, die Mehrkosten zu tragen und so eine Umrüstung auch dieser Straßen mit LED-Leuchten unter Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Gasbeleuchtung zu gewährleisten. Begründung: Der Ortsbeirat 4 hat sich schon im Januar 2012 für die Umrüstung der Gaslaternen auf LED-Leuchten unter Beibehaltung der tradierten Formen ausgesprochen (OM 799/12). In seiner Stellungnahme vom 09.03.2012, ST 398, begrüßt der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates ausdrücklich. Deshalb begrüßt der Ortsbeirat 4 die Grundidee der M 69 auch ausdrücklich, kann aber die weitgehende Nichtberücksichtigung der Stadtteile Bornheim/Ostend nicht nachvollziehen. Die sicherlich mit guter Absicht bei der Auswahl der Umrüstgebiete verfolgte Strategie nach festgelegten Kriterien vorzugehen, kann leider bei der Beurteilung des Ortsbezirks Bornheim/Ostend nicht nachvollzogen werden. So ist beispielsweise gerade die heterogene Struktur von Alt-Bornheim das schützenswerte Gut, wie auch in der Erhaltungssatzung Bornheim beschrieben wird. Dies führt aber nach den Beurteilungskriterien in der M 69 zum Ausschluss. Im Ostend ergibt sich der stadtteilprägende Charakter der 1920-50er Jahre Bebauung zusammen mit den Gasleuchten aus dieser Zeit. Dem Ortsbeirat ist sich der Haushaltslage der Stadt Frankfurt bewusst und fordert deshalb nur für die wichtigsten Straßen eine Mehrkostenübernahme aus dem städtischen Haushalt. Da sich die Umrüstung aber über mehrere Jahre hinziehen wird und dem Ortsbeirat weitere Straßen wichtig erscheinen möchte er die Möglichkeit haben bei weiteren Straßen aus eigenen Mitteln für eine Umrüstung in der historischen Form zu sorgen.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2014, OF 401/4
Betreff: Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von
Gasleuchten Bau-/Finanzierungsvorlage Vortrag des Magistrats vom
28.03.2014, M 69 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
der Vortrag des Magistrats vom 28.03.14, M 69, mit der Maßgabe zuzustimmen,
dass 1. zusätzlich zu den in den unter 2a
der Vorlage M 69 genannten Umrüstungsgebieten die folgenden
kulturhistorisch bedeutsamen Bereiche im Ortsbezirk Bornheim/Ostend
ebenfalls mit LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des
äußeren Erscheinungsbildes der Gasbeleuchtung umzurüsten: Die Straßen
Alt-Bornheim, Große und Kleine Spillingsgasse, Turmstraße und die westliche
Eulengasse im historischen Dorfkern Bornheim sowie im Ostend der
denkmalgeschützte Carl-Heicke-Weg und ein Karree rund um den Parlamentsplatz
inklusive Röderbergweg, der Luxemburgerallee, der Juchostraße und der
Jacobystraße. 2. Der
Magistrat zu beauftragen, rechtzeitig vor der Umrüstung anderer als in Pos 1.
genannten Straßen im Ortsbezirk Bornheim/Ostend, die im Moment noch mit
Gasleuchten versehen sind: a. Dem Ortsbeirat die Mehrkosten für eine Umrüstung
mit LED wie in den Umrüstgebieten zu nennen. b. Danach dem Ortsbeirat die Möglichkeit
einzuräumen, unter Zuhilfenahme seines Ortsbeiratsbudgets, die Mehrkosten zu
tragen und so eine Umrüstung auch dieser Straßen mit LED-Leuchten unter
Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Gasbeleuchtung zu
gewährleisten. Begründung: Der Ortsbeirat 4 hat sich schon im Januar 2012 für
die Umrüstung der Gaslaternen auf LED-Leuchten unter Beibehaltung der
tradierten Formen ausgesprochen (OM 799/12). In seiner Stellungnahme vom
09.03.2012, ST 398, begrüßt der Magistrat die Anregung des Ortsbeirates
ausdrücklich. Deshalb begrüßt der Ortsbeirat 4 die Grundidee der M 69 auch
ausdrücklich, kann aber die weitgehende Nichtberücksichtigung der Stadtteile
Bornheim/Ostend nicht nachvollziehen. Die sicherlich mit guter Absicht bei der
Auswahl der Umrüstgebiete verfolgte Strategie nach festgelegten Kriterien
vorzugehen, kann leider bei der Beurteilung des Ortsbezirks Bornheim/Ostend
nicht nachvollzogen werden. So ist beispielsweise gerade die heterogene
Struktur von Alt-Bornheim das schützenswerte Gut, wie auch in der
Erhaltungssatzung Bornheim beschrieben wird. Dies führt aber nach den
Beurteilungskriterien in der M 69 zum Ausschluss. Im Ostend ergibt sich der
stadtteilprägende Charakter der 1920-50er Jahre Bebauung zusammen mit den
Gasleuchten aus dieser Zeit. Dem Ortsbeirat ist sich der Haushaltslage der Stadt
Frankfurt bewusst und fordert deshalb nur für die wichtigsten Straßen eine
Mehrkostenübernahme aus dem städtischen Haushalt. Da sich die Umrüstung aber
über mehrere Jahre hinziehen wird und dem Ortsbeirat weitere Straßen wichtig
erscheinen möchte er die Möglichkeit haben bei weiteren Straßen aus eigenen
Mitteln für eine Umrüstung in der historischen Form zu sorgen. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Beratung
im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 4
am 15.07.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 534 2014
1.
Der Vorlage M 69 wird unter Hinweis auf die OA 534
zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 401/4 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen. Abstimmung:
zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme