Unverstandene Beschilderung am Parlamentsplatz
Begründung
Parlamentsplatz Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die bisherige Beschilderung 'Verkehrsberuhigter Bereich' (325) durch eine Beschilderung 'Höchstgeschwindigkeit 10km/h' (274) auf dem Parlamentsplatz ersetzt werden kann. Begründung: Offiziell ist der Parlamentsplatz ein 'verkehrsberuhigter Bereich' mit spielenden Kindern auf der Fahrbahn und Schrittgeschwindigkeit für den fließenden Verkehr. In der Wirklichkeit spielen schon aufgrund der Abgrenzung zwischen Bürgersteig und Fahrbahn niemals Kinder auf der Fahrbahn, auch wäre dies wegen der real dort vorherrschenden Geschwindigkeiten viel zu gefährlich. Das Schild 325 regelt so einen Zustand, den es nicht gibt. Entsprechend berichten Eltern, dass dort so zügig gefahren wird, wie es die Straßenführung erlaubt und die Beschilderung keine Beachtung findet oder auf Unverständnis stößt. Würde statt dessen die Höchstgeschwindigkeit auf 10 Km/h per Beschilderung angehoben, wäre dies eine verständliche Anordnung, die zur Sicherheit auf dem Platz beitragen könnte und der Realität besser gerecht würde.