Freies WLAN u. a. auf dem Riedbergplatz
Begründung
Riedbergplatz Am 2. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Telemediengesetzes (18/6745,18/8645) verabschiedet. Damit ist Rechtssicherheit für die Betreiber offener Internetzugänge (WLAN Netze) geschaffen worden, da die Betreiber nicht mehr für Fehlverhalten der Nutzer haftbar gemacht werden können.
Inhalt
Antrag vom 16.06.2016, OF 38/12
Betreff: Freies WLAN u. a. auf dem Riedbergplatz Am 2. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Telemediengesetzes (18/6745,18/8645) verabschiedet. Damit ist Rechtssicherheit für die Betreiber offener Internetzugänge (WLAN Netze) geschaffen worden, da die Betreiber nicht mehr für Fehlverhalten der Nutzer haftbar gemacht werden können. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadt Frankfurt nimmt Kontakt mit privaten Netzbetreibern auf, um für ein freies WLAN im Ortsbezirk Kalbach/Riedberg u.a. auf dem Riedbergplatz, im Kalbacher Freizeitpark und am Rathaus Sorge zu tragen. Begründung: Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat die Verabschiedung des Telemediengesetzes nach langen Debatten als Paradigmenwechsel hin zu offenen WLAN-Netzen in Deutschland bezeichnet. Damit kann auch in Frankfurt und insbesondere in dem Stadtteil Riedberg mit einer jungen Wohnbevölkerung am technischen Fortschritt teilgenommen werden. Als Beispiel kann hier Bad Homburg dienen, wie sich aus dem beigefügten Foto ergibt.Beratung im Ortsbeirat: 12