Freies WLAN u. a. auf dem Riedbergplatz
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Riedbergplatz Am 2. Juni 2016 hat der Deutsche Bundestag die Novelle des Telemediengesetzes (18/6745,18/8645) verabschiedet. Damit ist Rechtssicherheit für die Betreiber offener Internetzugänge (WLAN Netze) geschaffen worden, da die Betreiber nicht mehr für Fehlverhalten der Nutzer haftbar gemacht werden können.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2016, OF 38/12
Betreff: Freies WLAN u. a. auf dem
Riedbergplatz Am 2. Juni 2016 hat der Deutsche
Bundestag die Novelle des Telemediengesetzes (18/6745,18/8645) verabschiedet.
Damit ist Rechtssicherheit für die Betreiber offener Internetzugänge (WLAN
Netze) geschaffen worden, da die Betreiber nicht mehr für Fehlverhalten der
Nutzer haftbar gemacht werden können. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat
beschließen: Die Stadt Frankfurt nimmt Kontakt
mit privaten Netzbetreibern auf, um für ein freies WLAN im Ortsbezirk
Kalbach/Riedberg u.a. auf dem Riedbergplatz, im Kalbacher Freizeitpark und am
Rathaus Sorge zu tragen. Begründung: Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hat die
Verabschiedung des Telemediengesetzes nach langen Debatten als
Paradigmenwechsel hin zu offenen WLAN-Netzen in Deutschland bezeichnet. Damit kann auch in Frankfurt und
insbesondere in dem Stadtteil Riedberg mit einer jungen Wohnbevölkerung am
technischen Fortschritt teilgenommen werden. Als Beispiel kann hier Bad Homburg dienen, wie sich
aus dem beigefügten Foto ergibt. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 12
am 01.07.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 277 2016
Die
Vorlage OF 38/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme