Zukunft des St. Marienkrankenhauses
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST
932
Betreff: Zukunft des St.
Marienkrankenhauses Zu Frage 1 Da dem Magistrat keine konkreten Informationen zu
den Überlegungen des Trägers des St. Marienkrankenhauses, die zukünftige
Ausrichtung betreffend, bekannt sind, wurde dieser gebeten, dem Magistrat
Auskunft zu erteilen. Wie das St. Marienkrankenhaus ausführt, hat die
örtliche Presse bereits berichtet, dass die Katharina Kasper gGmbH in
Abstimmung mit dem Hessischen Sozialministerium künftig ihre Leistungen am St.
Elisabethen-Krankenhaus konzentrieren will und hierfür erforderliche
Baumaßnahmen in die Wege leitet. In Bauberatungsgesprächen mit der Bauaufsicht
sind die grundsätzlichen Erweiterungspläne für einen Neubau am Standort des St.
Elisabethen-Krankenhauses erörtert worden. Konkrete Planungen sind dem
Magistrat aber noch nicht bekannt. Ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage wurden
bisher bei der Bauaufsicht nicht eingereicht. Das gesamte Leistungsspektrum der Katharina Kasper
gGmbH in Frankfurt am Main bleibt laut Auskunft des Krankenhausträgers
erhalten. Der Standort des St.
Marienkrankenhauses wird nicht aufgegeben, allerdings wird das Krankenhaus wohl
nicht in der bisherigen Größenordnung bestehen bleiben. Die Geschäftsleitung
der Katharina Kasper gGmbH kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine konkrete
Aussage zur zukünftigen konzeptionellen Ausrichtung treffen, da diese zurzeit
noch erarbeitet wird. Zu Frage 2 Die derzeit vom Bürgerhospital und vom St.
Marienkrankenhaus genutzten Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich im
Sinne von § 34 Baugesetzbuch und unterliegen zusätzlich der Erhaltungssatzung
Nr. 39 - Nordend 1. Zulässig sind mithin klinische Nutzungen in bisherigem
Umfang; auch andere stadtteilbezogene Gemeinbedarfseinrichtungen wären
zulässig. Ein Anspruch auf Realisierung höherwertiger Nutzungen ist nicht
gegeben. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Magistrat aufgrund der
hohen Nachfrage nach Wohnraum zu einem späteren Zeitpunkt auch über andere
Nutzungsmöglichkeiten des Areals nachdenken wird. Zu Frage 3 Die Pläne bezüglich der gemeinsamen angedachten
Kooperation zur Nutzung eines OP-Traktes mit dem Bürgerhospital werden nicht
mehr verfolgt. Im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirates 03 am 18.04.2013 wurde
durch die Geschäftsleitung des Bürgerhospitals erläutert und informiert, warum
der gemeinsame OP-Bau mit dem St. Marienkrankenhaus nicht realisiert wird.
Zu Frage 4 Da das gesamte Leistungsspektrum der Katharina
Kasper gGmbH in Frankfurt am Main bleibt und erhalten wird, sieht der Magistrat
hinsichtlich der Gesundheitsversorgung weder im gesamten Stadtgebiet noch im
Stadtteil Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger, zumal das
bisherige Leistungsspektrum auch durch das Bürgerhospital abgebildet ist.
Zu Frage 5 Alle im Bereich des St. Marienkrankenhauses
liegenden Freiflächen befinden sich im Privateigentum und daher nicht in der
Zuständigkeit des Magistrats. Der Nordendplatz, als eine der wenigen öffentlichen
Grünflächen in diesem Bereich, soll aus Sicht des Magistrats während
Baumaßnahmen unbedingt vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Bei einer
Neubaumaßnahme sollten Grünanlagen in einer Weise angeordnet werden, dass sie
in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Nordendplatz stehen. In Bezug auf zu schaffende Parkplätze ist die
derzeitige Stellplatzsituation im öffentlichen Straßenraum so, dass keine
nennenswerte Kapazitätserhöhung zu erwarten ist. Im Rahmen seiner Zuständigkeit
sieht der Magistrat keine Möglichkeit, auf öffentlich-rechtlicher Grundlage im
Bereich der von einer Umstrukturierung betroffenen privaten Grundstücke
Stellplätze zu schaffen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 14.03.2013, V 676