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Zukunft des St. Marienkrankenhauses

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 932 Betreff: Zukunft des St. Marienkrankenhauses Zu Frage 1 Da dem Magistrat keine konkreten Informationen zu den Überlegungen des Trägers des St. Marienkrankenhauses, die zukünftige Ausrichtung betreffend, bekannt sind, wurde dieser gebeten, dem Magistrat Auskunft zu erteilen. Wie das St. Marienkrankenhaus ausführt, hat die örtliche Presse bereits berichtet, dass die Katharina Kasper gGmbH in Abstimmung mit dem Hessischen Sozialministerium künftig ihre Leistungen am St. Elisabethen-Krankenhaus konzentrieren will und hierfür erforderliche Baumaßnahmen in die Wege leitet. In Bauberatungsgesprächen mit der Bauaufsicht sind die grundsätzlichen Erweiterungspläne für einen Neubau am Standort des St. Elisabethen-Krankenhauses erörtert worden. Konkrete Planungen sind dem Magistrat aber noch nicht bekannt. Ein Bauantrag oder eine Bauvoranfrage wurden bisher bei der Bauaufsicht nicht eingereicht. Das gesamte Leistungsspektrum der Katharina Kasper gGmbH in Frankfurt am Main bleibt laut Auskunft des Krankenhausträgers erhalten. Der Standort des St. Marienkrankenhauses wird nicht aufgegeben, allerdings wird das Krankenhaus wohl nicht in der bisherigen Größenordnung bestehen bleiben. Die Geschäftsleitung der Katharina Kasper gGmbH kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine konkrete Aussage zur zukünftigen konzeptionellen Ausrichtung treffen, da diese zurzeit noch erarbeitet wird. Zu Frage 2 Die derzeit vom Bürgerhospital und vom St. Marienkrankenhaus genutzten Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich im Sinne von § 34 Baugesetzbuch und unterliegen zusätzlich der Erhaltungssatzung Nr. 39 - Nordend 1. Zulässig sind mithin klinische Nutzungen in bisherigem Umfang; auch andere stadtteilbezogene Gemeinbedarfseinrichtungen wären zulässig. Ein Anspruch auf Realisierung höherwertiger Nutzungen ist nicht gegeben. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Magistrat aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum zu einem späteren Zeitpunkt auch über andere Nutzungsmöglichkeiten des Areals nachdenken wird. Zu Frage 3 Die Pläne bezüglich der gemeinsamen angedachten Kooperation zur Nutzung eines OP-Traktes mit dem Bürgerhospital werden nicht mehr verfolgt. Im Rahmen der Sitzung des Ortsbeirates 03 am 18.04.2013 wurde durch die Geschäftsleitung des Bürgerhospitals erläutert und informiert, warum der gemeinsame OP-Bau mit dem St. Marienkrankenhaus nicht realisiert wird. Zu Frage 4 Da das gesamte Leistungsspektrum der Katharina Kasper gGmbH in Frankfurt am Main bleibt und erhalten wird, sieht der Magistrat hinsichtlich der Gesundheitsversorgung weder im gesamten Stadtgebiet noch im Stadtteil Beeinträchtigungen für die Bürgerinnen und Bürger, zumal das bisherige Leistungsspektrum auch durch das Bürgerhospital abgebildet ist. Zu Frage 5 Alle im Bereich des St. Marienkrankenhauses liegenden Freiflächen befinden sich im Privateigentum und daher nicht in der Zuständigkeit des Magistrats. Der Nordendplatz, als eine der wenigen öffentlichen Grünflächen in diesem Bereich, soll aus Sicht des Magistrats während Baumaßnahmen unbedingt vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Bei einer Neubaumaßnahme sollten Grünanlagen in einer Weise angeordnet werden, dass sie in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Nordendplatz stehen. In Bezug auf zu schaffende Parkplätze ist die derzeitige Stellplatzsituation im öffentlichen Straßenraum so, dass keine nennenswerte Kapazitätserhöhung zu erwarten ist. Im Rahmen seiner Zuständigkeit sieht der Magistrat keine Möglichkeit, auf öffentlich-rechtlicher Grundlage im Bereich der von einer Umstrukturierung betroffenen privaten Grundstücke Stellplätze zu schaffen, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.03.2013, V 676

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