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Fragen zur provisorischen Unterbringung der IGS West

Vorlagentyp: OF

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 344 Betreff: Fragen zur provisorischen Unterbringung der IGS West In der temporären Pavillonanlage werden ausreichend Räume für den Unterricht bereitgestellt. Das mit der Schule abgestimmte Raumprogramm ist Grundlage der Planung. Geplant sind mehrere Einheiten, die sich in den Pavillons aus Lehrerarbeitszimmern und Unterrichtsräumen zusammensetzen. Des Weiteren sind Fachräume sowie eine Cafeteria und Aufenthaltsräume für Schülerinnen und Schüler vorgesehen. Die Pavillonanlage wird aus einem Gebäudeteil bestehen, der Schulhof ist im südlichen und westlichen Teil der Gesamtfläche des Grundstücks (5468 m2) angeordnet. An befestigten Flächen und Grünbereichen wird den Schülern eine Fläche von 3150 m2 als Schulhof zur Verfügung stehen. Schulsport kann im Provisorium nicht unterrichtet werden, die Unterrichtsversorgung wird in angemieteten Hallen erfolgen. Zur Sicherstellung des Bedarfs besteht eine enge Abstimmung zwischen Schulleitung und -träger. Die Zufahrt zum Gelände bzw. die Vorfahrtregelung wird mit Hilfe einer mobilen Ampelanlage geregelt. Für ausreichende Beleuchtung - zusätzlich zur bereits vorhandenen - wird gesorgt werden. Auf dem Gelände des Ausweichstandortes werden einige wenige Stellplätze vorgesehen, weitere Parkmöglichkeiten bestehen entlang der Palleskestraße. Die IGS West war bis zum Sommer 2011 eine Außenstelle der Paul-Hindemith-Schule. Haushaltsrechtlich erfolgte keine Trennung, sodass eine Kostenermittlung für die IGS West nicht möglich ist. Reine Bauwerkkosten können vorab mit ca. 2,7 Mio. Euro (brutto) beziffert werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 29.11.2011, V 178

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