Fragen zur provisorischen Unterbringung der IGS West
Vorlagentyp: OF
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST
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Betreff: Fragen zur
provisorischen Unterbringung der IGS West In der temporären Pavillonanlage werden
ausreichend Räume für den Unterricht bereitgestellt. Das mit der Schule
abgestimmte Raumprogramm ist Grundlage der Planung. Geplant sind mehrere
Einheiten, die sich in den Pavillons aus Lehrerarbeitszimmern und
Unterrichtsräumen zusammensetzen. Des Weiteren sind Fachräume sowie eine
Cafeteria und Aufenthaltsräume für Schülerinnen und Schüler vorgesehen.
Die Pavillonanlage wird aus einem Gebäudeteil
bestehen, der Schulhof ist im südlichen und westlichen Teil der Gesamtfläche
des Grundstücks (5468 m2) angeordnet. An befestigten Flächen und
Grünbereichen wird den Schülern eine Fläche von 3150 m2 als
Schulhof zur Verfügung stehen. Schulsport kann im Provisorium nicht unterrichtet
werden, die Unterrichtsversorgung wird in angemieteten Hallen erfolgen. Zur
Sicherstellung des Bedarfs besteht eine enge Abstimmung zwischen Schulleitung
und -träger. Die Zufahrt zum Gelände bzw. die
Vorfahrtregelung wird mit Hilfe einer mobilen Ampelanlage geregelt. Für
ausreichende Beleuchtung - zusätzlich zur bereits vorhandenen - wird gesorgt
werden. Auf dem Gelände des Ausweichstandortes werden einige wenige Stellplätze
vorgesehen, weitere Parkmöglichkeiten bestehen entlang der Palleskestraße.
Die IGS West war bis zum Sommer 2011 eine
Außenstelle der Paul-Hindemith-Schule. Haushaltsrechtlich erfolgte keine
Trennung, sodass eine Kostenermittlung für die IGS West nicht möglich ist.
Reine Bauwerkkosten können vorab mit ca. 2,7 Mio.
Euro (brutto) beziffert werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 29.11.2011, V 178