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Unverschämte Gebühren im Parkhaus am Rödelheimer Bahnhof

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Rödelheimer Bahnhof Der Bereich rund um den Rödelheimer Bahnhof wird von Pendlern gerne als gute Parkmöglichkeit genutzt. Die vorhandenen Parkplätze werden daher tagsüber stark frequentiert. Der Ortsbeirat hat schön häufiger darüber diskutiert wie das Parkhaus am Rödelheimer Bahnhof durch eine geänderte Preisgestaltung möglichst optimal zur Lösung der Parkplatznot beitragen kann. Der Betreiber des Parkhauses hat nun eine sehr einleuchtende Lösung gefunden. Pro angefangene Parkstunde sind mittlerweile 5,- Euro zu entrichten. Das Preisniveau liegt damit noch deutlich über dem Frankfurter Flughafen und wird sicher neugierige Gäste aus nah und fern anlocken. Der Ortsbeirat 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen;

  1. Gab es bei der Genehmigung des Parkhauses eine Auflage die Parkmöglichkeiten zur öffentlichen Nutzung anzubieten u und welche Laufzeit haben diese Auflagen ?
  2. Wurden in dieser Auflage Parkentgelte festgelegt ?
  3. Hat es zu irgendeinem Zeitpunkt eine öffentliche Förderung für die Parkplätze gegeben ?
  4. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit den Betreiber zu einer geänderten Preispolitik zu veranlassen ?

Inhalt

Antrag vom 03.06.2013, OF 292/7

Betreff: Unverschämte Gebühren im Parkhaus am Rödelheimer Bahnhof Der Bereich rund um den Rödelheimer Bahnhof wird von Pendlern gerne als gute Parkmöglichkeit genutzt. Die vorhandenen Parkplätze werden daher tagsüber stark frequentiert. Der Ortsbeirat hat schön häufiger darüber diskutiert wie das Parkhaus am Rödelheimer Bahnhof durch eine geänderte Preisgestaltung möglichst optimal zur Lösung der Parkplatznot beitragen kann. Der Betreiber des Parkhauses hat nun eine sehr einleuchtende Lösung gefunden. Pro angefangene Parkstunde sind mittlerweile 5,- Euro zu entrichten. Das Preisniveau liegt damit noch deutlich über dem Frankfurter Flughafen und wird sicher neugierige Gäste aus nah und fern anlocken. Der Ortsbeirat 7 bittet den Magistrat um die Beantwortung der folgenden Fragen;

  1. Gab es bei der Genehmigung des Parkhauses eine Auflage die Parkmöglichkeiten zur öffentlichen Nutzung anzubieten u und welche Laufzeit haben diese Auflagen ?

  2. Wurden in dieser Auflage Parkentgelte festgelegt ?

  3. Hat es zu irgendeinem Zeitpunkt eine öffentliche Förderung für die Parkplätze gegeben ?

  4. Sieht der Magistrat eine Möglichkeit den Betreiber zu einer geänderten Preispolitik zu veranlassen ?Hauptvorlage: Antrag vom 13.11.2012, OF 234/7 Beratung im Ortsbeirat: 7