Unverschämte Gebühren im Parkhaus am Rödelheimer Bahnhof
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1248
Betreff: Unverschämte Gebühren im Parkhaus am Rödelheimer Bahnhof Zu
- : Die Baugenehmigung beinhaltet die Herstellung von 45 Kfz.-Stellplätzen für die Öffentlichkeit. Diese sind durch eine entsprechende Baulast unbefristet gesichert. Zu 2.und 3.: Der Bau der Stellplätze wurde aus Stellplatzablösemitteln bezuschusst. Der Zuschuss wurde unter der Auflage bewilligt, dass die Bemessung der Parkgebühren sich an den Sätzen der in diesem Bereich gültigen Tarifzone orientiert. Eine Abweichung davon darf nur in Absprache mit dem Magistrat vorgenommen werden. Zu 4.: Hinsichtlich der Parkgebühren wird sich der Magistrat mit dem Betreiber der Parkebene in Verbindung setzen und auf ein auflagenkonformes Verhalten entsprechend dem Bewilligungsbescheid bestehen.