Schutz des denkmalgeschützten ehemaligen Biologischen Instituts in der Siesmeyerstraße durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB Untersuchung des ehemaligen Biologischen Instituts auf Altlasten zur Vorbereitung auf die Umnutzung in ein Schulgebäude
Vorlagentyp: OF LINKE.
Begründung
ehemaligen Biologischen Instituts in der Siesmeyerstraße durch ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB Untersuchung des ehemaligen Biologischen Instituts auf Altlasten zur Vorbereitung auf die Umnutzung in ein Schulgebäude Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt
- am denkmalgeschützten ehemaligen Biologischen Institut in der Siesmeyerstraße eine Untersuchung über den Bauzustand gem. § 177 BauGB zu veranlassen und danach ein Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen.
- Beim ehemaligen Gebäude des Biologischen Instituts in der Siesmeyerstraße ist zur Vorbereitung des Umbaus in ein Schulgebäude eine Untersuchung nach Schadstoffen notwendig, wie sie durch die IG Schadstoffe an Frankfurter Schulen für das Gebäude der Rebstockschule gefordert wird.
- Es soll eine Untersuchung bzgl. folgender Stoffe angeordnet werden: - PCB - chlorierte Pestizide und Holzschutzmittel - organischer Phosphor - Pyrethroide und Mottenschutzmittel - Weichmacher - Flammschutzmittel - verschiedene EPA- polyaromatische Kohlenstoffe - Nikotin - Lindan - DDT und DDT- Abbauprodukte
- Zusätzlich ist eine Untersuchung auf Radioaktivität vorzunehmen, da an einem Nebengebäude bis vor wenigen Monaten ein Hinweisschild bzgl. Radioaktivität angebracht war. Begründung: Das Gebäude des ehemaligen Biologischen Instituts in der Siesmeyerstraße steht seit Jahren leer und ist durch seinen Eigentümer (Land Hessen) seit Jahren dem Verfall preisgegeben. So ist in einem der Gebäude mit bloßem Auge ein großer Riss in der Fassade sichtbar, der sich über die gesamte Fassade erstreckt. Es droht ein irreparabler Schaden für die Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem Verfall zu schützen, ist der Erlass eines Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB dringend notwendig. Da das das Gebäude zukünftig als Schulgebäude genutzt werden soll, ist eine Schadstoffuntersuchung vorzunehmen , wie sie von der Interessengemeinschaft Schadstoffe an Frankfurter Schulen für die Rebstockschule gefordert wurde, ebenso eine Messung einer möglichen radioaktiven Belastung. (Anlage Merkblatt für Hausstaubuntersuchungen des Analyse- Labors Berlin). Anlage Anlage 1 (ca. 113 KB)
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2017, OF 281/2
Betreff: Schutz des denkmalgeschützten
ehemaligen Biologischen Instituts in der Siesmeyerstraße durch ein
Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB Untersuchung des ehemaligen
Biologischen Instituts auf Altlasten zur Vorbereitung auf die Umnutzung in ein
Schulgebäude Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen: Der
Magistrat wird beauftragt 1. am denkmalgeschützten ehemaligen Biologischen
Institut in der Siesmeyerstraße eine Untersuchung über den Bauzustand gem. §
177 BauGB zu veranlassen und danach ein Instandsetzungsgebot nach § 177
BauGB zu erlassen, um das Haus vor weiterem Verfall zu schützen. 2. Beim ehemaligen Gebäude des Biologischen
Instituts in der Siesmeyerstraße ist zur Vorbereitung des Umbaus in ein
Schulgebäude eine Untersuchung nach Schadstoffen notwendig, wie sie durch die
IG Schadstoffe an Frankfurter Schulen für das Gebäude der Rebstockschule
gefordert wird.
3. Es soll eine Untersuchung
bzgl. folgender Stoffe angeordnet werden: - PCB - chlorierte Pestizide und
Holzschutzmittel -
organischer Phosphor -
Pyrethroide und Mottenschutzmittel - Weichmacher - Flammschutzmittel - verschiedene EPA- polyaromatische
Kohlenstoffe -
Nikotin - Lindan
- DDT und DDT-
Abbauprodukte 4. Zusätzlich ist eine Untersuchung
auf Radioaktivität vorzunehmen, da an einem Nebengebäude bis vor wenigen
Monaten ein Hinweisschild bzgl. Radioaktivität angebracht war. Begründung: Das Gebäude des ehemaligen Biologischen Instituts in
der Siesmeyerstraße steht seit Jahren leer und ist durch seinen Eigentümer
(Land Hessen) seit Jahren dem Verfall preisgegeben. So ist in einem der Gebäude
mit bloßem Auge ein großer Riss in der Fassade sichtbar, der sich über die
gesamte Fassade erstreckt. Es droht ein irreparabler Schaden für die
Bausubstanz des denkmalgeschützten Gebäudes. Um das Gebäude vor weiterem
Verfall zu schützen, ist der Erlass eines Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB
dringend notwendig. Da das
das Gebäude zukünftig als Schulgebäude genutzt werden soll, ist eine
Schadstoffuntersuchung vorzunehmen , wie sie von der Interessengemeinschaft
Schadstoffe an Frankfurter Schulen für die Rebstockschule gefordert wurde,
ebenso eine Messung einer
möglichen radioaktiven Belastung. (Anlage Merkblatt für Hausstaubuntersuchungen des
Analyse- Labors Berlin). Anlage Anlage 1 (ca. 113 KB) Antragsteller:
LINKE.
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 2
am 22.05.2017, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der GRÜNEN
und der BFF wird Ziffernweise abgestimmt. Beschluss:
Anregung OA 161 2017
1.
Ziffer 1. der Vorlage OF 281/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
2. Die Ziffern 2. bis 4. und die Begründung der Vorlage OF 281/2 werden
abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: SPD,
GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2.:
Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. und Piraten (= Annahme)
Ziffer 3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Annahme)
bei Enthaltung Piraten Ziffer 4.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.
und Piraten (= Annahme) bei Enthaltung BFF