Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen!
Begründung
Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen! Vorgang: OA 1269/11 OBR 11; ST 1315/10 Die soeben abgeschlossene Aufbringung einer neuen Straßendecke auf der Wilhelmshöher Straße, im Abschnitt zwischen Arolser Straße und der Kreuzung Atzelbergstraße/Altebornstraße ist eine reine Maßnahme zur Sicherung des Straßenzustands. Diese Sicherungsmaßnahme darf nicht dazu führen, dass die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße wiederum verschoben wird. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Baureifplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße ist 2011 abzuschließen und die Baumaßnahme im Jahr 2012, nach Beendigung der Baustelle Friedberger Landstraße, durchzuführen. Die beantragte grundhafte Erneuerung betrifft den Abschnitt zwischen Arolser Straße und der Straße Am Kappelgarten. Begründung: Wegen ihres katastrophalen Zustands ist die Wilhelmshöher Straße seit Jahrzehnten ein Ärgernis. Der Ortsbeirat sowie die Seckbacher Bürgerinnen und Bürger wurden bisher immer wieder vertröstet und hingehalten. Nun ist es an der Zeit, endlich die gründliche Sanierung der Straße vorzunehmen.