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Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen!

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 09.12.2011, B 508 Betreff: Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.09.2011, § 603 - OA 57/11 OBR 11 - Der Magistrat ist sich des dringenden Handlungsbedarfs bezüglich einer grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße bewusst und erarbeitet derzeit eine Vorplanung, die zwischen den städtischen Fachämtern noch abzustimmen ist und anschließend dem Ortsbeirat 11 und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung wird die erforderliche Ausführungsplanung erstellt. Erst danach kann der erforderliche Investitionsbedarf ermittelt werden. Eine Anmeldung der Investitionsmittel zur Umsetzung der Maßnahme kann somit frühestens für den Haushalt 2013 folgende erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 15.08.2011, OA 57 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.12.2011 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 16.01.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 508 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) 7. Sitzung des Verkehrsausschusses am 14.02.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 508 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 508 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und NPD (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1261, 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.02.2012 Aktenzeichen: 66 5

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