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Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen!

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 09.12.2011, B 508

Betreff: Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.09.2011, § 603 - OA 57/11 OBR 11 - Der Magistrat ist sich des dringenden Handlungsbedarfs bezüglich einer grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße bewusst und erarbeitet derzeit eine Vorplanung, die zwischen den städtischen Fachämtern noch abzustimmen ist und anschließend dem Ortsbeirat 11 und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung wird die erforderliche Ausführungsplanung erstellt. Erst danach kann der erforderliche Investitionsbedarf ermittelt werden. Eine Anmeldung der Investitionsmittel zur Umsetzung der Maßnahme kann somit frühestens für den Haushalt 2013 folgende erfolgen.

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