Die grundhafte Erneuerung der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen!
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 09.12.2011, B
508 Betreff:
Die grundhafte Erneuerung
der Wilhelmshöher Straße 2012 durchführen! Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.09.2011, § 603 - OA 57/11 OBR 11 - Der Magistrat ist sich des dringenden
Handlungsbedarfs bezüglich einer grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße
bewusst und erarbeitet derzeit eine Vorplanung, die zwischen den städtischen
Fachämtern noch abzustimmen ist und anschließend dem Ortsbeirat 11 und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Auf der Grundlage der beschlossenen
Vorplanung wird die erforderliche Ausführungsplanung erstellt. Erst danach kann
der erforderliche Investitionsbedarf ermittelt werden. Eine Anmeldung der
Investitionsmittel zur Umsetzung der Maßnahme kann somit frühestens für den
Haushalt 2013 folgende erfolgen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
15.08.2011, OA 57
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
14.12.2011 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11
am 16.01.2012, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 508
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FREIE
WÄHLER und FDP gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung)
7. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 14.02.2012, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 508
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; SPD (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 8. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 28.02.2012, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 508
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (=
Kenntnis als Zwischenbericht)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und NPD (=
Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 1261, 8. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 28.02.2012 Aktenzeichen: 66 5