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Rechenzentrenkonzept - Aktualisierung des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der Vorlage des Magistrats M44 unter folgenden Maßgaben zu: - Bezogen auf die Anlage 4 Maßnahmen: Die Aufmerksamkeitszonen für die Dataparks dürfen keine bestehenden Wohngebiete und keine Naturschutzgebiete umfassen. Eignungsgebiete für Dataparks müssen daher in einem Abstand von 100 m zu Wohn- und Naturschutzgebieten enden. Entsprechend sind die Eignungsgebiete anzupassen. Das betrifft die folgenden Straßen Vatterstraße, Gelastrasse und Adam-Opel-Straße 34 und das Naturschutzgebiet "Seckbacher Ried". - Die Aufmerksamkeitszone sollte auch für bestehende, gewerblich genutzte Gebäude gelten, bei denen im Laufe der Zeit eine Nutzungsänderung erfolgt. - Das Gelände der Batschkapp ist nicht als Eignungsgebiet für Dataparks auszuweisen.

Begründung

Die Aufmerksamkeitszonen wurden geschaffen für die gegenseitige Rücksichtnahme bei der Aufstellung von Bebauungsplänen und bei der Durchführung von Baugenehmigungs-verfahren im direkten Umfeld von gewerblichen Standorten, und um entsprechende Konflikte zu minimieren. Um Störungen des direkten Umfeldes zu umgehen, wird gemäß M151 eine Zone von 100 m zwischen Gewerbestandorten und Wohnbebauung vorgeschlagen. Die in Seckbach und Fechenheim betroffenen Wohn- und Naturschutzgebiete existieren seit den 30iger bzw. 50iger Jahren, die bisherigen gewerblichen Bauten hielten gewohnheitsgemäß einen Abstand von 50 - 100 m zu Naturflächen und Wohnhäusern ein. Die neu auszuweisenden Eignungsgebiete für Dataparks sollten im Sinne der gegenseitigen Rücksichtnahme daher ebenfalls nicht näher als 100 m an die schon existierenden Wohngebiete und Naturschutzgebiete heranrücken, entsprechend sollte das Eignungsgebiet für Dataparks 100 m Abstand zu diesen Flächen einhalten. Das Gelände der Batschkapp gehört der Frankfurter Hafengesellschaft. Sie ist eine der wenigen größeren kulturellen Einrichtungen im Frankfurter Osten und hat sich hier etabliert. Das Gelände sollte nicht als Datapark Eignungsgebiet ausgewiesen werden.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

10
10. Sitzung OBR 11
TO I
✓ Angenommen

zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU

Enthaltung:
CDU
Alle:
GRÜNE
10
10. Sitzung OBR 11
TO I
✓ Angenommen

zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU

Enthaltung:
CDU
Alle:
GRÜNE