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Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach Errichtung eines provisorischen Erdaushub-Zwischenlagers

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Stadtteil Kalbach Errichtung eines provisorischen Erdaushub-Zwischenlagers Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der im größeren Umfang anfallende Erdaushub bei der Erschließung des Baugebiets Riedberg-Westflügel, auf den vom Magistrat zur Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der A 5 im Bereich Kalbachs erworbenen Grundstücksflächen zwischengelagert werden kann und damit eine vorgezogene kostengünstige Erdaufschüttung zur Errichtung des geplanten Lärmschutzwalls in die Wege geleitet werden kann. Es wird angeregt, dass sich der Magistrat weiterhin bemüht, die für den Lärmschutzwall noch benötigten restlichen Grundstücke zu erwerben. Begründung: Für den entlang der Autobahn A 5 im Bereich Kalbach geplanten Lärmschutzwall besteht seit dem Jahr 2008 Planungsrecht. Bereits 2009 hat der Magistrat entlang der A 5 Grundstücke erworben, auf denen im Rahmen des Projekts Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) ab 2012 ein Lärmschutzwall errichtet werden sollte. Mit der Einstellung dieses Projekts scheint die Verwirklichung des Lärmschutzwalls wieder in weite Ferne gerückt zu sein. Das Beispiel des Baugebiets Riedberg und der dort mit einer vorbereitenden Zwischenlagerung entstandene Lärmschutzwall zeigt Wege auf, wie die Beseitigung der größeren Erdaushubmengen zur Vorbereitung eines Lärmschutzwalls genutzt werden können. Der Ortsbeirat regt an, diese Verfahrensweise auch für den Lärmschutzwall im Bereich Kalbach zu prüfen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2013, OF 267/12 Betreff: Lärmschutz an der Autobahn A 5 im Stadtteil Kalbach Errichtung eines provisorischen Erdaushub-Zwischenlagers Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der im größeren Umfang anfallende Erdaushub bei der Erschließung des Baugebiets Riedberg-Westflügel, auf den vom Magistrat zur Errichtung eines Lärmschutzwalls entlang der A 5 im Bereich Kalbachs erworbenen Grundstücksflächen zwischengelagert werden kann und damit eine vorgezogene kostengünstige Erdaufschüttung zur Errichtung des geplanten Lärmschutzwalls in die Wege geleitet werden kann. Es wird angeregt, dass sich der Magistrat weiterhin bemüht, die für den Lärmschutzwall noch benötigten restlichen Grundstücke zu erwerben. Begründung: Für den entlang der Autobahn A 5 im Bereich Kalbach geplanten Lärmschutzwall besteht seit dem Jahr 2008 Planungsrecht. Bereits 2009 hat der Magistrat entlang der A 5 Grundstücke erworben, auf denen im Rahmen des Projekts Öffentlich-Private-Partnerschaft (ÖPP) ab 2012 ein Lärmschutzwall errichtet werden sollte. Mit der Einstellung dieses Projekts scheint die Verwirklichung des Lärmschutzwalls wieder in weite Ferne gerückt zu sein. Das Beispiel des Baugebiets Riedberg und der dort mit einer vorbereitenden Zwischenlagerung entstandene Lärmschutzwall zeigt Wege auf, wie die Beseitigung der größeren Erdaushubmengen zur Vorbereitung eines Lärmschutzwalls genutzt werden können. Der Ortsbeirat regt an, diese Verfahrensweise auch für den Lärmschutzwall im Bereich Kalbach zu prüfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 31.10.2013, OF 299/12 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 12 am 30.08.2013, TO I, TOP 15 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 267/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Herr Schneider wird gebeten, den angesprochenen Ortstermin zu organisieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 12 am 27.09.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 267/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Ortsvorsteherin teilt mit, dass es zu diesem Thema ein Ortstermin am 22.10.2013, um 17.00 Uhr mit Vertretern von Hessen Mobil geben wird. Treffpunkt ist beim FC Kalbach. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 01.11.2013, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung OA 438 2013 1. Die Vorlage OF 267/12 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Punkt 1. nach den Worten "Baugebietes Riedberg-Westflügel" die Worte "und andere Baugebiete" eingefügt werden. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme