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Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ampelanlage für die Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße

Vorlagentyp: EA

Inhalt

S A C H S T A N D : Etatanregung vom 07.03.2017, EA 2 entstanden aus Vorlage: OF 237/10 vom 19.02.2017 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Ampelanlage für die Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2017 werden ausreichende Haushaltsmittel zur Finanzierung einer Ampelanlage für die Kreuzung Homburger Landstraße/August-Schanz-Straße eingestellt. Begründung: Die Ampelanlage soll insbesondere die unübersichtliche Kreuzung regeln. Dies ist erforderlich zur Regelung des steigenden Straßenverkehrs in und aus dem Gewerbegebiet August-Schanz-Straße sowie zum Schutz der Fußgänger, der Fahrgäste der Buslinien sowie der Radfahrer. Die Ampelanlage ist mit erster Priorität erforderlich, da die Verlängerung der U-Bahn-Linie U 5 an den Frankfurter Berg sich eventuell noch einige Zeit hinziehen wird und die Gewerbetreibenden vor Ort durch die bisherige Situation sehr belastet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.09.2017, ST 1706 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 52 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 2 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren) FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Aktenzeichen: 32 1