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Nachhaltiges Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 – Aufstellungsbeschluss)

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Begründung

Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss) Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Vortrag des Magistrates vom 09.06.2017, M 121, wird bis zur Vorlage eines Konzeptes durch den Magistrat zurückgestellt.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) zum interkommunalen Gewerbegebiet ein schlüssiges Konzept von Maßnahmen hinsichtlich Verkehrsführung, -infrastruktur und Kostenentwicklung für die Stadt Frankfurt sowie für den Immissionsschutz der angrenzenden Wohnbevölkerung und des Naherholungsgebietes vorzulegen. Die Auswirkungen durch weitere Flächenversiegelung für das Mikroklima der Stadt Frankfurt am Main und insbesondere den stark belasteten Frankfurter Osten sind zu untersuchen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen und damit die Zunahme des PKW-und LKWverkehrs auf den hochbelasteten Straßen des Frankfurter Ostens ist zu beziffern und unter klimatologischen und schadstoffrelevanten Aspekten zu bewerten. b) mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wagenplatzes eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Begründung: Die Zufahrt zu dem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet ist nicht verkehrsgünstig. Die Anbindung an den ÖPNV ist lediglich eine Busanbindung. Gewerblich bedingter Verkehr würde die Autobahnabfahrten Maintal-Bischofsheim und dann die B8 mit Überfahrt Omega-Brücke oder den Ortsteil Bischofsheim oder aus westlicher Richtung die Abfahrt Bergen-Enkheim (nach Bau des Riederwaldtunnels) zur Andienung des Gewerbegebietes nutzen. Der Frankfurter Osten ist bereits ein Verkehrsschwerpunkt, der mit dem hohen Verkehrsaufkommen und den dadurch einhergehenden Umweltbelastungen jetzt schon an seiner Leistungsgrenze angekommen ist. Neue Gewerbebetriebe produzieren weitere Emissionen. Die Wohnnutzung der betroffenen Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald verlieren dadurch an Attraktivität.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2017, OF 226/11 Betreff: Nachhaltiges Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss) Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrates vom 09.06.2017, M 121, wird bis zur Vorlage eines Konzeptes durch den Magistrat zurückgestellt. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) zum interkommunalen Gewerbegebiet ein schlüssiges Konzept von Maßnahmen hinsichtlich Verkehrsführung, -infrastruktur und Kostenentwicklung für die Stadt Frankfurt sowie für den Immissionsschutz der angrenzenden Wohnbevölkerung und des Naherholungsgebietes vorzulegen. Die Auswirkungen durch weitere Flächenversiegelung für das Mikroklima der Stadt Frankfurt am Main und insbesondere den stark belasteten Frankfurter Osten sind zu untersuchen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen und damit die Zunahme des PKW-und LKWverkehrs auf den hochbelasteten Straßen des Frankfurter Ostens ist zu beziffern und unter klimatologischen und schadstoffrelevanten Aspekten zu bewerten. b) mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wagenplatzes eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Begründung: Die Zufahrt zu dem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet ist nicht verkehrsgünstig. Die Anbindung an den ÖPNV ist lediglich eine Busanbindung. Gewerblich bedingter Verkehr würde die Autobahnabfahrten Maintal-Bischofsheim und dann die B8 mit Überfahrt Omega-Brücke oder den Ortsteil Bischofsheim oder aus westlicher Richtung die Abfahrt Bergen-Enkheim (nach Bau des Riederwaldtunnels) zur Andienung des Gewerbegebietes nutzen. Der Frankfurter Osten ist bereits ein Verkehrsschwerpunkt, der mit dem hohen Verkehrsaufkommen und den dadurch einhergehenden Umweltbelastungen jetzt schon an seiner Leistungsgrenze angekommen ist. Neue Gewerbebetriebe produzieren weitere Emissionen. Die Wohnnutzung der betroffenen Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald verlieren dadurch an Attraktivität. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 169 2017 1. a) Die Vorlage M 121 wird unter Hinweis auf OA 169 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 226/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung CDU