Nachhaltiges Konzept für das Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 – Aufstellungsbeschluss)
Vorlagentyp: OF GRÜNE
Begründung
Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 - Aufstellungsbeschluss) Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Vortrag des Magistrates vom 09.06.2017, M 121, wird bis zur Vorlage eines Konzeptes durch den Magistrat zurückgestellt.
- Der Magistrat wird aufgefordert, a) zum interkommunalen Gewerbegebiet ein schlüssiges Konzept von Maßnahmen hinsichtlich Verkehrsführung, -infrastruktur und Kostenentwicklung für die Stadt Frankfurt sowie für den Immissionsschutz der angrenzenden Wohnbevölkerung und des Naherholungsgebietes vorzulegen. Die Auswirkungen durch weitere Flächenversiegelung für das Mikroklima der Stadt Frankfurt am Main und insbesondere den stark belasteten Frankfurter Osten sind zu untersuchen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen und damit die Zunahme des PKW-und LKWverkehrs auf den hochbelasteten Straßen des Frankfurter Ostens ist zu beziffern und unter klimatologischen und schadstoffrelevanten Aspekten zu bewerten. b) mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des Wagenplatzes eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Begründung: Die Zufahrt zu dem geplanten interkommunalen Gewerbegebiet ist nicht verkehrsgünstig. Die Anbindung an den ÖPNV ist lediglich eine Busanbindung. Gewerblich bedingter Verkehr würde die Autobahnabfahrten Maintal-Bischofsheim und dann die B8 mit Überfahrt Omega-Brücke oder den Ortsteil Bischofsheim oder aus westlicher Richtung die Abfahrt Bergen-Enkheim (nach Bau des Riederwaldtunnels) zur Andienung des Gewerbegebietes nutzen. Der Frankfurter Osten ist bereits ein Verkehrsschwerpunkt, der mit dem hohen Verkehrsaufkommen und den dadurch einhergehenden Umweltbelastungen jetzt schon an seiner Leistungsgrenze angekommen ist. Neue Gewerbebetriebe produzieren weitere Emissionen. Die Wohnnutzung der betroffenen Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer Wald verlieren dadurch an Attraktivität.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2017, OF 226/11
Betreff: Nachhaltiges Konzept für das
Interkommunale Gewerbegebiet (Bebauungsplan Nr. 921 -
Aufstellungsbeschluss) Der Ortsbeirat möge beschließen,
Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen: 1. Der Vortrag des Magistrates vom
09.06.2017, M 121, wird bis zur Vorlage eines Konzeptes durch den Magistrat
zurückgestellt.
2. Der Magistrat wird
aufgefordert, a) zum interkommunalen Gewerbegebiet
ein schlüssiges Konzept von Maßnahmen hinsichtlich Verkehrsführung,
-infrastruktur und Kostenentwicklung für die Stadt Frankfurt sowie für den
Immissionsschutz der angrenzenden Wohnbevölkerung und des Naherholungsgebietes
vorzulegen. Die Auswirkungen durch weitere Flächenversiegelung für das
Mikroklima der Stadt Frankfurt am Main und insbesondere den stark belasteten
Frankfurter Osten sind zu untersuchen. Das zu erwartende Verkehrsaufkommen und
damit die Zunahme des PKW-und LKWverkehrs auf den hochbelasteten Straßen des
Frankfurter Ostens ist zu beziffern und unter klimatologischen und
schadstoffrelevanten Aspekten zu bewerten. b) mit den Bewohnerinnen und Bewohnern des
Wagenplatzes eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Begründung: Die Zufahrt zu dem geplanten interkommunalen
Gewerbegebiet ist nicht verkehrsgünstig. Die Anbindung an den ÖPNV ist
lediglich eine Busanbindung. Gewerblich bedingter Verkehr würde die
Autobahnabfahrten Maintal-Bischofsheim und dann die B8 mit Überfahrt
Omega-Brücke oder den Ortsteil Bischofsheim oder aus westlicher Richtung die
Abfahrt Bergen-Enkheim (nach Bau des Riederwaldtunnels) zur Andienung des
Gewerbegebietes nutzen. Der Frankfurter Osten ist bereits ein
Verkehrsschwerpunkt, der mit dem hohen Verkehrsaufkommen und den dadurch
einhergehenden Umweltbelastungen jetzt schon an seiner Leistungsgrenze
angekommen ist. Neue Gewerbebetriebe produzieren weitere Emissionen. Die
Wohnnutzung der betroffenen Stadtteile und das Naherholungsgebiet Fechenheimer
Wald verlieren dadurch an Attraktivität. Antragsteller:
GRÜNE
Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Beratung
im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR
11 am 19.06.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 169 2017
1.
a) Die Vorlage M 121 wird unter Hinweis auf OA 169
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2.
Die
Vorlage OF 226/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. SPD, LINKE.,
GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung CDU