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Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M 121 Betreff: Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 13.06.2017 I. 1 Für das Gebiet Südlich Wilhelmsbader Weg in Frankfurt am Main - Fechenheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 06.04.2017 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung von neuen Gewerbeflächen an der Gemarkungsgrenze zur Stadt Maintal geschaffen werden. Der verkehrsgünstig gelegene Standort bietet im interkommunalen Zusammenhang mit Maintal das erforderliche Flächenpotenzial für die Neuansiedlung großer Gewerbebetriebe. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) Baugesetzbuch beim Regionalverband FrankfurtRheinMain und sofern erforderlich die Abweichung von den Zielen der Raumordnung nach § 8 (2) Hessisches Landesplanungsgesetz beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. und II.: Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Osten der Stadt Frankfurt am Main im Stadtteil Fechenheim unmittelbar an der Stadtgrenze zur Stadt Maintal, Stadtteil Bischofsheim, zugehörig zum Main-Kinzig-Kreis. Westlich und nördlich wird das Plangebiet umgeben von Waldflächen des Fechenheimer Waldes mit dem Fechenheimer Weiher. Von Ost nach West verläuft nördlich des Gebiets die Bundesautobahn (BAB) A66, daran anschließend folgen weitere Waldflächen auf Frankfurter und Maintaler Gemarkung. Im Süden beginnt jenseits der unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Bahnflächen der Verlauf des Mainbogens, welcher die gemeinsame Stadtgrenze zwischen den Städten Frankfurt am Main und Offenbach am Main markiert. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 8,4 ha. Im Norden wird das Plangebiet durch den von Nordost nach Südwest verlaufenden Wilhelmsbader Weg begrenzt, im Osten durch die Gemarkungsgrenze zu Maintal Bischofsheim, im Süden durch die Bahnanlagen der S-Bahn-Strecke Frankfurt am Main - Hanau sowie im Westen durch private, vorwiegend gärtnerisch genutzte Flächen. Bestand, städtebauliche Situation Die Flurstücke im Plangebiet befinden sich überwiegend im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Hinzu kommen vereinzelt private Grundstücke. Auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei ist neben einigen verbliebenen linienhaften Baum- und Gehölzbepflanzungen im Westen aktuell eine Bauwagensiedlung vorhanden. Seit 2014 wird der nordöstliche Teil des Plangebiets unmittelbar an den Wilhelmsbader Weg anschließend in einem Umfang von circa 3,3 ha vom Verein "Besser Wohnen e.V." als Abstellplatz für Wohnzwecken dienende Fahrzeuge und Anhänger genutzt. Diese verteilen sich in aufgelockerter Struktur und mit einem hohen Freiflächenanteil auf den zur Verfügung gestellten Flächen und werden über eine unbefestigte Ringerschließung an den Wilhelmsbader Weg angebunden. Die Abgrenzung zum Straßenraum bildet eine Reihe von Bäumen und Gehölzen. Von Ost nach West verläuft durch das Plangebiet ein befahrbarer, unbefestigter Weg. Auf dem südlich daran anschließenden Teil des Plangebiets ist auf einer Fläche von circa 4ha seit 2016 Ersatzlebensraum für die Zauneidechsen aus dem Baugebiet Leuchte untergebracht (Bebauungsplan Nr. 377, rechtsverbindlich seit 20.12.2005). Am südöstlichen Rand des Plangebiets befindet sich ein privates Wohnhaus mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung, welches über einen Weg auf Maintaler Gemarkung erschlossen wird. Westlich an das Plangebiet anschließend befinden sich einige private Flurstücke mit vorwiegend gärtnerischer Nutzung. Die daran anschließenden Flächen gehören zu den Bewirtschaftungsflächen einer privaten Gärtnerei. Hier stehen neben einem privaten Wohnhaus auch einige Gewächshäuser. Nördlich davon befindet sich Am Roten Graben eine kleine Wohnsiedlung mit wenigen Wohngebäuden. Planungsgrundlagen Im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) des Regionalverbands Frankfurt-RheinMain ist das Plangebiet als Vorranggebiet für Landwirtschaft mit Vorranggebiet Regionaler Grünzug dargestellt. Zudem werden die Flächen als Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen dargestellt. Südlich an das Plangebiet anschließend verläuft eine Schienenverkehrsstrecke, Bestand sowie nördlich eine überörtliche Fahrradroute, Bestand. In der Beikarte 1 - Vermerke, nachrichtliche Übernahmen, Kennzeichnungen - zum RegFNP ist im Übergangsbereich zu den Waldflächen am nördlichen Rand des Plangebiets Denkmalschutz, punktuell dargestellt. Die Ausweisung von gewerblich genutzten Flächen steht der Darstellung des RegFNP entgegen, daher bedarf es zur Umsetzung der Planung eines Antrags auf Änderung des RegFNP sowie ab einer Größe von 5 ha gewerblicher Fläche eines Zielabweichungsverfahrens von dem regionalplanerischen Ziel des Vorranggebiets Regionaler Grünzug. Im Landschaftsplan von 2001 sind die Flächen im Plangebiet als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Als tatsächliche Nutzung ist Baumschule, Weihnachtsbaumkultur vermerkt. Lediglich für einen geringen Teil im Westen wird Acker sowie Kleingarten, Grabeland dargestellt. Zudem sind die Flächen aus klimatischen Gründen freizuhalten. Am südlichen Rand des Geltungsbereichs sind linienhafte Biotopvernetzungselemente in Form einer Baumreihe und Hecken dargestellt. Am westlichen Rand des Plangebiets verläuft eine Landschaftsraumgrenze mit den westlich und nördlich anschließenden, außerhalb des Geltungsbereichs liegenden Flächen des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt a.M." (Staatsanzeiger Nr. 22 vom 12.05.2010), Zone I (westlich) und Zone II (nördlich), die zugleich Teile des Frankfurter GrünGürtels sind. Das Plangebiet liegt im Außenbereich, für den Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen sind. Anlass, Erfordernis und Ziele Mit der Ausweisung von gewerblich genutzten Flächen an der östlichen Frankfurter Stadtgrenze soll im interkommunalen Zusammenhang mit der Stadt Maintal ein zusammenhängendes, insgesamt etwa 22 ha großes Gebiet für die Neuansiedlung von produzierenden Gewerbebetrieben mit einem hohen Flächenbedarf geschaffen werden. Einzelhandelsbetriebe sollen dabei als flächenkonkurrierende Nutzungen ausgeschlossen werden, um den neuen Gewerbestandort für klassische produzierende Gewerbebetriebe zu entwickeln. Gemeinsam mit der Stadt Maintal soll ein zusammenhängendes Konzept zur Nutzung der Flächen für gewerbliche Zwecke entwickelt werden. Die Stadt Maintal hat hierfür bereits mit dem Bebauungsplan "Gewerbegebiet Maintal-West, Flur 22" ein förmliches Verfahren vorbereitet. Für einen leistungsfähigen Anschluss jenes Gewerbegebiets an den Wilhelmsbader Weg wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 (§ 5291) über ein Plangenehmigungsverfahren gemäß § 74 (6) Verwaltungsverfahrensgesetz Baurecht auf Frankfurter Gemarkung geschaffen. Hierfür sind für die Stadt Frankfurt am Main keine Kosten entstanden. Für die Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebiets sind die verkehrlichen Belange auf das zusammenhängende Konzept anzupassen. Aufgrund der Nähe zu bestehenden Wohnnutzungen auf Frankfurter und Maintaler Gemarkung sind insbesondere auch die vom Gewerbegebiet ausgehenden Emissionen zu bewerten. Zudem ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sicherzustellen, dass zur erneuten Umsiedlung der Zauneidechsenpopulation artenschutzrechtlich geeignete Flächen für CEF-Maßnahmen im Hinblick auf den Erhalt der lokalen Zauneidechsenpopulation rechtsverbindlich zur Verfügung stehen. Bezugspunkt für die Beurteilung des Erhaltungszustandes der lokalen Population ist die Zauneidechsenpopulation im Bereich Leuchte/Berger Hang in Bergen-Enkheim, weil diesbezüglich eine artenschutzrechtliche Befreiung von den Schutzvorschriften der §§ 44 ff. BNatSchG im Zusammenhang mit dem Baugebiet Leuchte, Bebauungsplan Nr. 377, von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Frankfurt am Main (UNB) am 27.12.2010 erteilt worden ist. Die damalige Befreiung mit der Nebenbestimmung der Umsiedlung der Zauneidechsen hat den Erhalt der Zauneidechsenpopulation im Frankfurter Osten zum Ziel gehabt und die Bebauung des Baugebietes Leuchte erst ermöglicht. Die aktuelle Fläche muss wie üblich- auch im Hinblick auf andere Arten fachgutachterlich untersucht werden. Neue Umsiedlungs- und Kompensationsflächen müssen hinsichtlich ihrer Eignung fachgutachterlich geprüft, eine Umsiedlungskonzeption erarbeitet und - nach eventuell notwendigem Grunderwerb - für ein Einsetzen von Zauneidechsen und ggf. anderen Arten hergestellt werden. Des Weiteren wird eine rechtlich haltbare und sozial verträgliche Lösung im Hinblick auf den Gestattungsvertrag mit den derzeitigen Nutzern der Bauwagenfläche angestrebt. Ein geeigneter Ersatzstandort wird gesucht und bereitgestellt - dieser muss außerhalb des Frankfurter GrünGürtels wie außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen. Anlage _Lageplan (ca. 1,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 19.06.2017, OA 169 Antrag vom 16.06.2017, OF 226/11 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2017, ST 2066 Anregung vom 29.10.2018, OA 323 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.06.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 13. Sitzung des OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung OA 169 2017 1. a) Die Vorlage M 121 wird unter Hinweis auf OA 169 zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 226/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung); bei Enthaltung CDU 12. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 20.06.2017, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 169 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF (= Annahme im Rahmen OA 169); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme); AfD, FDP und FRANKFURTER (= Votum im Haupt - und Finanzausschuss) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 169 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen OA 169) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 121 = Ablehnung, OA 169 = Annahme) 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 44 Beschluss: 1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 169 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen OA 169) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung des OBR 11 am 21.08.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD auf Nichtbefassung wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 1572, 15. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 61 00