Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 09.06.2017, M
121 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 921 - Gewerbegebiet - südlich Wilhelmsbader Weg
hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom
13.06.2017 I. 1 Für das Gebiet Südlich Wilhelmsbader Weg in
Frankfurt am Main - Fechenheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden
Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 06.04.2017 zum
Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Grundlagen für die Entwicklung von neuen Gewerbeflächen an der Gemarkungsgrenze
zur Stadt Maintal geschaffen werden. Der verkehrsgünstig gelegene Standort
bietet im interkommunalen Zusammenhang mit Maintal das erforderliche
Flächenpotenzial für die Neuansiedlung großer Gewerbebetriebe. II. Der Magistrat wird beauftragt, die Änderung des
Regionalen Flächennutzungsplans nach § 8 (3) Baugesetzbuch beim Regionalverband
FrankfurtRheinMain und sofern erforderlich die Abweichung von den Zielen der
Raumordnung nach § 8 (2) Hessisches Landesplanungsgesetz beim
Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. und II.: Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt im Osten der
Stadt Frankfurt am Main im Stadtteil Fechenheim unmittelbar an der Stadtgrenze
zur Stadt Maintal, Stadtteil Bischofsheim, zugehörig zum Main-Kinzig-Kreis.
Westlich und nördlich wird das Plangebiet umgeben von Waldflächen des
Fechenheimer Waldes mit dem Fechenheimer Weiher. Von Ost nach West verläuft
nördlich des Gebiets die Bundesautobahn (BAB) A66, daran anschließend folgen
weitere Waldflächen auf Frankfurter und Maintaler Gemarkung. Im Süden beginnt
jenseits der unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Bahnflächen der Verlauf
des Mainbogens, welcher die gemeinsame Stadtgrenze zwischen den Städten
Frankfurt am Main und Offenbach am Main markiert. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von circa 8,4
ha. Im Norden wird das Plangebiet durch den von Nordost nach Südwest
verlaufenden Wilhelmsbader Weg begrenzt, im Osten durch die Gemarkungsgrenze zu
Maintal Bischofsheim, im Süden durch die Bahnanlagen der S-Bahn-Strecke
Frankfurt am Main - Hanau sowie im Westen durch private, vorwiegend gärtnerisch
genutzte Flächen.
Bestand, städtebauliche
Situation Die Flurstücke im Plangebiet befinden
sich überwiegend im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Hinzu kommen
vereinzelt private Grundstücke. Auf dem Gelände der ehemaligen Stadtgärtnerei
ist neben einigen verbliebenen linienhaften Baum- und Gehölzbepflanzungen im
Westen aktuell eine Bauwagensiedlung vorhanden. Seit 2014 wird der nordöstliche
Teil des Plangebiets unmittelbar an den Wilhelmsbader Weg anschließend in einem
Umfang von circa 3,3 ha vom Verein "Besser Wohnen e.V." als Abstellplatz für
Wohnzwecken dienende Fahrzeuge und Anhänger genutzt. Diese verteilen sich in
aufgelockerter Struktur und mit einem hohen Freiflächenanteil auf den zur
Verfügung gestellten Flächen und werden über eine unbefestigte Ringerschließung
an den Wilhelmsbader Weg angebunden. Die Abgrenzung zum Straßenraum bildet eine
Reihe von Bäumen und Gehölzen. Von Ost nach West verläuft durch das Plangebiet ein
befahrbarer, unbefestigter Weg. Auf dem südlich daran anschließenden Teil des
Plangebiets ist auf einer Fläche von circa 4ha seit 2016 Ersatzlebensraum für
die Zauneidechsen aus dem Baugebiet Leuchte untergebracht (Bebauungsplan Nr.
377, rechtsverbindlich seit 20.12.2005). Am südöstlichen Rand des Plangebiets befindet sich
ein privates Wohnhaus mit teilweise landwirtschaftlicher Nutzung, welches über
einen Weg auf Maintaler Gemarkung erschlossen wird. Westlich an das Plangebiet anschließend befinden sich
einige private Flurstücke mit vorwiegend gärtnerischer Nutzung. Die daran
anschließenden Flächen gehören zu den Bewirtschaftungsflächen einer privaten
Gärtnerei. Hier stehen neben einem privaten Wohnhaus auch einige Gewächshäuser.
Nördlich davon befindet sich Am Roten Graben eine kleine Wohnsiedlung mit
wenigen Wohngebäuden. Planungsgrundlagen Im Regionalen Flächennutzungsplan 2010 (RegFNP) des
Regionalverbands Frankfurt-RheinMain ist das Plangebiet als Vorranggebiet für
Landwirtschaft mit Vorranggebiet Regionaler Grünzug dargestellt. Zudem werden
die Flächen als Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen dargestellt.
Südlich an das Plangebiet anschließend verläuft eine Schienenverkehrsstrecke,
Bestand sowie nördlich eine überörtliche Fahrradroute, Bestand. In der Beikarte 1 - Vermerke, nachrichtliche
Übernahmen, Kennzeichnungen - zum RegFNP ist im Übergangsbereich zu den
Waldflächen am nördlichen Rand des Plangebiets Denkmalschutz, punktuell
dargestellt. Die Ausweisung von gewerblich
genutzten Flächen steht der Darstellung des RegFNP entgegen, daher bedarf es
zur Umsetzung der Planung eines Antrags auf Änderung des RegFNP sowie ab einer
Größe von 5 ha gewerblicher Fläche eines Zielabweichungsverfahrens von dem
regionalplanerischen Ziel des Vorranggebiets Regionaler Grünzug. Im Landschaftsplan von 2001 sind die Flächen im
Plangebiet als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Als tatsächliche
Nutzung ist Baumschule, Weihnachtsbaumkultur vermerkt. Lediglich für einen
geringen Teil im Westen wird Acker sowie Kleingarten, Grabeland dargestellt.
Zudem sind die Flächen aus klimatischen Gründen freizuhalten. Am südlichen Rand
des Geltungsbereichs sind linienhafte Biotopvernetzungselemente in Form einer
Baumreihe und Hecken dargestellt. Am westlichen Rand des Plangebiets verläuft eine
Landschaftsraumgrenze mit den westlich und nördlich anschließenden, außerhalb
des Geltungsbereichs liegenden Flächen des Landschaftsschutzgebiets "GrünGürtel
und Grünzüge der Stadt Frankfurt a.M." (Staatsanzeiger Nr. 22 vom 12.05.2010),
Zone I (westlich) und Zone II (nördlich), die zugleich Teile des Frankfurter
GrünGürtels sind.
Das Plangebiet liegt im
Außenbereich, für den Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen sind. Anlass, Erfordernis und Ziele Mit der Ausweisung von gewerblich genutzten Flächen
an der östlichen Frankfurter Stadtgrenze soll im interkommunalen Zusammenhang
mit der Stadt Maintal ein zusammenhängendes, insgesamt etwa 22 ha großes Gebiet
für die Neuansiedlung von produzierenden Gewerbebetrieben mit einem hohen
Flächenbedarf geschaffen werden. Einzelhandelsbetriebe sollen dabei als
flächenkonkurrierende Nutzungen ausgeschlossen werden, um den neuen
Gewerbestandort für klassische produzierende Gewerbebetriebe zu entwickeln.
Gemeinsam mit der Stadt Maintal soll ein
zusammenhängendes Konzept zur Nutzung der Flächen für gewerbliche Zwecke
entwickelt werden. Die Stadt Maintal hat hierfür bereits mit dem Bebauungsplan
"Gewerbegebiet Maintal-West, Flur 22" ein förmliches Verfahren vorbereitet. Für
einen leistungsfähigen Anschluss jenes Gewerbegebiets an den Wilhelmsbader Weg
wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2014 (§ 5291)
über ein Plangenehmigungsverfahren gemäß § 74 (6) Verwaltungsverfahrensgesetz
Baurecht auf Frankfurter Gemarkung geschaffen. Hierfür sind für die Stadt
Frankfurt am Main keine Kosten entstanden. Für die Entwicklung eines interkommunalen
Gewerbegebiets sind die verkehrlichen Belange auf das zusammenhängende Konzept
anzupassen. Aufgrund der Nähe zu bestehenden Wohnnutzungen auf Frankfurter und
Maintaler Gemarkung sind insbesondere auch die vom Gewerbegebiet ausgehenden
Emissionen zu bewerten. Zudem ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens
sicherzustellen, dass zur erneuten Umsiedlung der Zauneidechsenpopulation
artenschutzrechtlich geeignete Flächen für CEF-Maßnahmen im Hinblick auf den
Erhalt der lokalen Zauneidechsenpopulation rechtsverbindlich zur Verfügung
stehen. Bezugspunkt für die Beurteilung des Erhaltungszustandes der lokalen
Population ist die Zauneidechsenpopulation im Bereich Leuchte/Berger Hang in
Bergen-Enkheim, weil diesbezüglich eine artenschutzrechtliche Befreiung von den
Schutzvorschriften der §§ 44 ff. BNatSchG im Zusammenhang mit dem Baugebiet
Leuchte, Bebauungsplan Nr. 377, von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt
Frankfurt am Main (UNB) am 27.12.2010 erteilt worden ist. Die damalige
Befreiung mit der Nebenbestimmung der Umsiedlung der Zauneidechsen hat den
Erhalt der Zauneidechsenpopulation im Frankfurter Osten zum Ziel gehabt und die
Bebauung des Baugebietes Leuchte erst ermöglicht. Die aktuelle Fläche muss wie üblich- auch im Hinblick
auf andere Arten fachgutachterlich untersucht werden. Neue Umsiedlungs- und
Kompensationsflächen müssen hinsichtlich ihrer Eignung fachgutachterlich
geprüft, eine Umsiedlungskonzeption erarbeitet und - nach eventuell notwendigem
Grunderwerb - für ein Einsetzen von Zauneidechsen und ggf. anderen Arten
hergestellt werden. Des Weiteren wird eine rechtlich haltbare und sozial
verträgliche Lösung im Hinblick auf den Gestattungsvertrag mit den derzeitigen
Nutzern der Bauwagenfläche angestrebt. Ein geeigneter Ersatzstandort wird
gesucht und bereitgestellt - dieser muss außerhalb des Frankfurter GrünGürtels
wie außerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegen. Anlage _Lageplan (ca. 1,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
19.06.2017, OA 169
Antrag vom
16.06.2017, OF
226/11 dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.10.2017, ST 2066
Anregung vom
29.10.2018, OA 323
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 11
Versandpaket: 14.06.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.06.2017, TO I, TOP
30 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 121 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
13. Sitzung des
OBR 11 am 19.06.2017, TO I, TOP 21
Beschluss: Anregung OA 169 2017
1. a) Die
Vorlage M 121 wird unter Hinweis auf OA 169 zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 226/11 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, LINKE., GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung);
bei Enthaltung CDU 12. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 20.06.2017, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 169 wird
abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 169 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen
BFF (= Annahme im Rahmen OA 169); AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (=
Annahme); AfD, FDP und FRANKFURTER (= Votum im Haupt - und Finanzausschuss)
13. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.06.2017, TO I, TOP 24
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 169 wird
abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 169 wird im vereinfachten
Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen OA 169)
zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF
und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FRAKTION (= vereinfachtes Verfahren)
b) CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (=
Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 121 = Ablehnung, OA 169 = Annahme)
15. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.06.2017, TO II, TOP 44
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. a) Die
Ziffer 1. der Vorlage OA 169 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der
Vorlage OA 169 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme im Rahmen OA 169) sowie ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRAKTION (= vereinfachtes
Verfahren) b) CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und
Berichterstattung) 14. Sitzung des OBR
11 am 21.08.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Dem Geschäftsordnungsantrag der SPD auf
Nichtbefassung wird zugestimmt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 1572, 15. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2017 Aktenzeichen: 61 00