Spielhallengesetz: Auswirkungen auf das Nordend
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
das Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Konsequenzen des hessischen Spielhallen Gesetzes auf die Bereiche Berger Straße und Sandweg zu erläutern und aufzuzeigen welche Maßnahmen im Falle eines möglichen Verstoßes eingeleitet werden können. Begründung: Besonders im Sandweg haben wir eine große Anzahl an Spielhallen und Wettbüros auf engstem Raum. Im Rahmen eines funktionierenden Einzelhandels müssen wir auf einen ausgewogenen Geschäfte-Mix achten. Spielhallen- und Wettbüros zählen hierzu nicht. Eröffnet das neue Spielhallen-Gesetz auch der Stadt Frankfurt neue Möglichkeiten?
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2012, OF 215/3
Betreff: Spielhallengesetz: Auswirkungen auf
das Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert,
die Konsequenzen des hessischen Spielhallen Gesetzes auf
die Bereiche Berger Straße und Sandweg zu erläutern und aufzuzeigen welche
Maßnahmen im Falle eines möglichen Verstoßes eingeleitet werden können.
Begründung: Besonders im Sandweg haben wir eine
große Anzahl an Spielhallen und Wettbüros auf engstem Raum. Im Rahmen eines
funktionierenden Einzelhandels müssen wir auf einen ausgewogenen Geschäfte-Mix
achten. Spielhallen- und Wettbüros zählen hierzu nicht. Eröffnet das neue
Spielhallen-Gesetz auch der Stadt Frankfurt neue Möglichkeiten?
Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3
am 21.06.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 224 2012
Die
Vorlage OF 215/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der
Begründung dem Tenor angefügt wird.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER