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Spielhallengesetz: Auswirkungen auf das Nordend

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

das Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Konsequenzen des hessischen Spielhallen Gesetzes auf die Bereiche Berger Straße und Sandweg zu erläutern und aufzuzeigen welche Maßnahmen im Falle eines möglichen Verstoßes eingeleitet werden können. Begründung: Besonders im Sandweg haben wir eine große Anzahl an Spielhallen und Wettbüros auf engstem Raum. Im Rahmen eines funktionierenden Einzelhandels müssen wir auf einen ausgewogenen Geschäfte-Mix achten. Spielhallen- und Wettbüros zählen hierzu nicht. Eröffnet das neue Spielhallen-Gesetz auch der Stadt Frankfurt neue Möglichkeiten?

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2012, OF 215/3 Betreff: Spielhallengesetz: Auswirkungen auf das Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Konsequenzen des hessischen Spielhallen Gesetzes auf die Bereiche Berger Straße und Sandweg zu erläutern und aufzuzeigen welche Maßnahmen im Falle eines möglichen Verstoßes eingeleitet werden können. Begründung: Besonders im Sandweg haben wir eine große Anzahl an Spielhallen und Wettbüros auf engstem Raum. Im Rahmen eines funktionierenden Einzelhandels müssen wir auf einen ausgewogenen Geschäfte-Mix achten. Spielhallen- und Wettbüros zählen hierzu nicht. Eröffnet das neue Spielhallen-Gesetz auch der Stadt Frankfurt neue Möglichkeiten? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 3 am 21.06.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung OA 224 2012 Die Vorlage OF 215/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung dem Tenor angefügt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

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