Spielhallengesetz: Auswirkungen auf das Nordend
Begründung
das Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Konsequenzen des hessischen Spielhallen Gesetzes auf die Bereiche Berger Straße und Sandweg zu erläutern und aufzuzeigen welche Maßnahmen im Falle eines möglichen Verstoßes eingeleitet werden können. Begründung: Besonders im Sandweg haben wir eine große Anzahl an Spielhallen und Wettbüros auf engstem Raum. Im Rahmen eines funktionierenden Einzelhandels müssen wir auf einen ausgewogenen Geschäfte-Mix achten. Spielhallen- und Wettbüros zählen hierzu nicht. Eröffnet das neue Spielhallen-Gesetz auch der Stadt Frankfurt neue Möglichkeiten?
Inhalt
Antrag vom 05.06.2012, OF 215/3
Betreff: Spielhallengesetz: Auswirkungen auf das Nordend Der Ortsbeirat 3 möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Konsequenzen des hessischen Spielhallen Gesetzes auf die Bereiche Berger Straße und Sandweg zu erläutern und aufzuzeigen welche Maßnahmen im Falle eines möglichen Verstoßes eingeleitet werden können. Begründung: Besonders im Sandweg haben wir eine große Anzahl an Spielhallen und Wettbüros auf engstem Raum. Im Rahmen eines funktionierenden Einzelhandels müssen wir auf einen ausgewogenen Geschäfte-Mix achten. Spielhallen- und Wettbüros zählen hierzu nicht. Eröffnet das neue Spielhallen-Gesetz auch der Stadt Frankfurt neue Möglichkeiten?Beratung im Ortsbeirat: 3