Spielhallengesetz: Auswirkungen auf das Nordend
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Anregung vom 21.06.2012, OA 224 entstanden aus Vorlage: OF 215/3 vom 05.06.2012
Betreff: Spielhallengesetz: Auswirkungen auf das Nordend Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Konsequenzen des hessischen Spielhallengesetzes für die Bereiche Berger Straße und Sandweg zu erläutern und aufzuzeigen, welche Maßnahmen im Falle eines möglichen Verstoßes eingeleitet werden können. Eröffnet das neue Spielhallengesetz auch der Stadt Frankfurt neue Möglichkeiten? Begründung: Besonders im Sandweg gibt es eine große Anzahl an Spielhallen und Wettbüros auf engstem Raum. Im Rahmen eines funktionierenden Einzelhandels muss auf einen ausgewogenen Geschäfte-Mix geachtet werden. Spielhallen und Wettbüros zählen nicht hierzu. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3