Spielhallengesetz: Auswirkungen auf das Nordend
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 21.06.2012, OA 224 entstanden aus Vorlage:
OF 215/3 vom
05.06.2012 Betreff: Spielhallengesetz: Auswirkungen auf das Nordend
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Konsequenzen
des hessischen Spielhallengesetzes für die Bereiche Berger Straße und Sandweg
zu erläutern und aufzuzeigen, welche Maßnahmen im Falle eines möglichen
Verstoßes eingeleitet werden können. Eröffnet das neue Spielhallengesetz auch
der Stadt Frankfurt neue Möglichkeiten? Begründung: Besonders im Sandweg gibt es eine große Anzahl an
Spielhallen und Wettbüros auf engstem Raum. Im Rahmen eines funktionierenden
Einzelhandels muss auf einen ausgewogenen Geschäfte-Mix geachtet werden.
Spielhallen und Wettbüros zählen nicht hierzu. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 07.12.2012, B 530
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 03.09.2012, TO I, TOP
31 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA
224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE und FREIE WÄHLER gegen FDP (=
vereinfachtes Verfahren) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: Piraten und RÖMER (= Annahme) REP (=
Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage OA
224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) und REP (= Prüfung und
Berichterstattung) 18. Sitzung der KAV am 24.09.2012, TO
II, TOP 174 Beschluss: Der Vorlage OA
224 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2062, 14. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 32 0