Bereitstellung von Mitteln zur Einrichtung einer Blinden-Ampelanlage an der Fußgängerquerung der Vilbeler Landstraße in Höhe Verbindungsweg Kirchgasse/Vilbeler Landstraße nach Haus 177 zur Bushaltestelle des 43er Busses auf der Südseite der Vilbeler Lands
Begründung
Einrichtung einer Blinden-Ampelanlage an der Fußgängerquerung der Vilbeler Landstraße in Höhe Verbindungsweg Kirchgasse/Vilbeler Landstraße nach Haus 177 zur Bushaltestelle des 43er Busses auf der Südseite der Vilbeler Landstraße und schnellstmögliche Ausführung derselben Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, der Magistrat wird beauftragt An der sehr gefährlichen Querung der Vilbeler Landstraße, Höhe Haus Nr. 177 eine bedarfsgerechte Blinden-Ampelanlage zu installieren. Begründung: Dieser Überweg von und zu den Bushaltestellen der Linie 43 ist für Blinde aber auch für sehbehinderte und ältere Bürger sehr gefährlich, da täglich mehr als 18.000 Fahrzeuge auf dieser Straße fahren und im dichten Verkehr, zumal wenn Busse oder große Kastenwagen unterwegs sind, Fußgänger nur schlecht von den Fahrern gesehen werden können. Anlage 1 (ca. 3,8 MB)