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Bereitstellung von Mitteln zur Einrichtung einer Blinden-Ampelanlage im Bereich der Fußgängerquerung der Vilbeler Landstraße in Höhe Kirchgasse/Bushaltestelle der Buslinie 43 und schnellstmögliche Ausführung derselben

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.07.2014, B 236 Betreff: Bereitstellung von Mitteln zur Einrichtung einer Blinden-Ampelanlage im Bereich der Fußgängerquerung der Vilbeler Landstraße in Höhe Kirchgasse/Bushaltestelle der Buslinie 43 und schnellstmögliche Ausführung derselben Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3881 - NR 710/13 FREIE WÄHLER, OA 432/13 OBR 16, B 19/14 - Auch der Magistrat sieht die Notwendigkeit, die genannte Örtlichkeit durch die Installation einer Blinden-Ampelanlage verkehrssicherer zu gestalten. Bedauerlicherweise lässt es die gegenwärtige Haushaltslage jedoch nicht zu, verbindlich einen Termin zur Realisierung der Maßnahme zu nennen. Auf den Bericht des Magistrat vom 24.01.2014, B 19, wird in diesem Zusammenhang verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 26.09.2013, NR 710 Anregung vom 29.10.2013, OA 432 Bericht des Magistrats vom 24.01.2014, B 19 Antrag vom 19.09.2016, OF 63/16 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 09.07.2014 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2014, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 236 wird mit Stimmengleichheit zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen CDU und SPD (= Kenntnis) 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.09.2014, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER gegen ELF Piraten (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) 21. Sitzung der KAV am 29.09.2014, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 236 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 4914, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 16.09.2014 Aktenzeichen: 32 1

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