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Gartenfläche in Seckbach erhalten

Vorlagentyp: OF LINKE

Begründung

erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hin, von der Forderung nach einer Umwandlung von Gartenfläche in PKW-Stellplätze bzw. der Stellplatzablöse für die Liegenschaft An den Zeuläckern 1 in Seckbach abzusehen. Er setzt sich dafür ein, den seit dem Bau des Hauses vorhandenen Garten zu erhalten. Begründung: In verschiedensten Medien wurde berichtet, dass die Bauaufsicht verlangt, auf dem Grundstück An den Zeuläckern 1 einen hauseigenen Garten in drei Auto-Stellplätze umzuwandeln, da dies von der Stellplatzsatzung vorgesehen sei. Das Haus und der Garten stehen seit mehreren Jahrzehnten. Die Stellplatzsatzung hingegen bezieht sich explizit auf die Herstellung von Gebäuden oder Wohnungen, also auf Neubau. Der jetzige Eigentümer, dem das Gebäude seit den achtziger Jahren gehört, musste davon ausgehen, dass alle Auflagen und Genehmigungen erfüllt waren und er nicht für Vorgänge aus der Vergangenheit haftbar gemacht wird. Die betroffenen Hausbewohnenden sind entrüstet, denn sie sind vorbildlich mit dem Fahrrad und dem ÖPNV unterwegs, verzichten auf Autos und brauchen somit keine Parkplätze. Es ist absolut nicht zeitgemäß, dass jedes grüne Fleckchen Autos weichen muss. Für das Stadtklima ist es wichtig, dass man jahrelang bestehendes Grün erhält.

Inhalt

Antrag vom 04.05.2017, OF 199/11

Betreff: Gartenfläche in Seckbach erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hin, von der Forderung nach einer Umwandlung von Gartenfläche in PKW-Stellplätze bzw. der Stellplatzablöse für die Liegenschaft An den Zeuläckern 1 in Seckbach abzusehen. Er setzt sich dafür ein, den seit dem Bau des Hauses vorhandenen Garten zu erhalten. Begründung: In verschiedensten Medien wurde berichtet, dass die Bauaufsicht verlangt, auf dem Grundstück An den Zeuläckern 1 einen hauseigenen Garten in drei Auto-Stellplätze umzuwandeln, da dies von der Stellplatzsatzung vorgesehen sei. Das Haus und der Garten stehen seit mehreren Jahrzehnten. Die Stellplatzsatzung hingegen bezieht sich explizit auf die Herstellung von Gebäuden oder Wohnungen, also auf Neubau. Der jetzige Eigentümer, dem das Gebäude seit den achtziger Jahren gehört, musste davon ausgehen, dass alle Auflagen und Genehmigungen erfüllt waren und er nicht für Vorgänge aus der Vergangenheit haftbar gemacht wird. Die betroffenen Hausbewohnenden sind entrüstet, denn sie sind vorbildlich mit dem Fahrrad und dem ÖPNV unterwegs, verzichten auf Autos und brauchen somit keine Parkplätze. Es ist absolut nicht zeitgemäß, dass jedes grüne Fleckchen Autos weichen muss. Für das Stadtklima ist es wichtig, dass man jahrelang bestehendes Grün erhält.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 12
OBR 11
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung OA 159 2017 Die Vorlage OF 199/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: " Der Magistrat wird aufgefordert, die in seinem Rahmen liegenden Möglichkeiten auszuschöpfen, um mit dem Eigentümer der Liegenschaft "In den Zeuläckern 1" zu einer gütlichen Einigung bezüglich der nicht erfolgten Stellplatzablöse zu gelangen. Ziel dabei ist es, den vorhandenen Garten zu erhalten."
Zustimmung:
Alle

Verknüpfte Vorlagen