Gartenfläche in Seckbach erhalten
Begründung
erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wirkt im Rahmen seiner Möglichkeiten darauf hin, von der Forderung nach einer Umwandlung von Gartenfläche in PKW-Stellplätze bzw. der Stellplatzablöse für die Liegenschaft An den Zeuläckern 1 in Seckbach abzusehen. Er setzt sich dafür ein, den seit dem Bau des Hauses vorhandenen Garten zu erhalten. Begründung: In verschiedensten Medien wurde berichtet, dass die Bauaufsicht verlangt, auf dem Grundstück An den Zeuläckern 1 einen hauseigenen Garten in drei Auto-Stellplätze umzuwandeln, da dies von der Stellplatzsatzung vorgesehen sei. Das Haus und der Garten stehen seit mehreren Jahrzehnten. Die Stellplatzsatzung hingegen bezieht sich explizit auf die Herstellung von Gebäuden oder Wohnungen, also auf Neubau. Der jetzige Eigentümer, dem das Gebäude seit den achtziger Jahren gehört, musste davon ausgehen, dass alle Auflagen und Genehmigungen erfüllt waren und er nicht für Vorgänge aus der Vergangenheit haftbar gemacht wird. Die betroffenen Hausbewohnenden sind entrüstet, denn sie sind vorbildlich mit dem Fahrrad und dem ÖPNV unterwegs, verzichten auf Autos und brauchen somit keine Parkplätze. Es ist absolut nicht zeitgemäß, dass jedes grüne Fleckchen Autos weichen muss. Für das Stadtklima ist es wichtig, dass man jahrelang bestehendes Grün erhält.