Benutzungspflicht für straßenbegleitenden Radwegen
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
straßenbegleitenden Radwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Benutzungspflicht für baulich getrennten Radwege im Ortsbezirk Bergen-Enkheim nicht aufzuheben. Begründung: Entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren sollen, ist es für deren Sicherheit besser auf den beiden relativ stark frequentierten Straßen in Bergen-Enkheim weiterhin die Benutzung der Radwege vorzuschreiben. Es handelt sich insbesondere um die Borsigallee.
Inhalt
S
A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2013, OF 183/16
Betreff: Benutzungspflicht für
straßenbegleitenden Radwegen Der Ortsbeirat möge
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten die Benutzungspflicht für baulich getrennten Radwege im Ortsbezirk
Bergen-Enkheim nicht aufzuheben. Begründung: Entgegen der Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn
fahren sollen, ist es für deren Sicherheit besser auf den beiden relativ stark
frequentierten Straßen in Bergen-Enkheim weiterhin die Benutzung der Radwege
vorzuschreiben. Es handelt sich insbesondere um die Borsigallee. Antragsteller:
CDU
Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR
16 am 25.06.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 406 2013
Die
Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)