Benutzungspflicht für straßenbegleitenden Radwegen
Begründung
straßenbegleitenden Radwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Benutzungspflicht für baulich getrennten Radwege im Ortsbezirk Bergen-Enkheim nicht aufzuheben. Begründung: Entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren sollen, ist es für deren Sicherheit besser auf den beiden relativ stark frequentierten Straßen in Bergen-Enkheim weiterhin die Benutzung der Radwege vorzuschreiben. Es handelt sich insbesondere um die Borsigallee.
Inhalt
Antrag vom 11.06.2013, OF 183/16
Betreff: Benutzungspflicht für straßenbegleitenden Radwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Benutzungspflicht für baulich getrennten Radwege im Ortsbezirk Bergen-Enkheim nicht aufzuheben. Begründung: Entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren sollen, ist es für deren Sicherheit besser auf den beiden relativ stark frequentierten Straßen in Bergen-Enkheim weiterhin die Benutzung der Radwege vorzuschreiben. Es handelt sich insbesondere um die Borsigallee.Beratung im Ortsbeirat: 16