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Benutzungspflicht für straßenbegleitenden Radwegen

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

straßenbegleitenden Radwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Benutzungspflicht für baulich getrennten Radwege im Ortsbezirk Bergen-Enkheim nicht aufzuheben. Begründung: Entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren sollen, ist es für deren Sicherheit besser auf den beiden relativ stark frequentierten Straßen in Bergen-Enkheim weiterhin die Benutzung der Radwege vorzuschreiben. Es handelt sich insbesondere um die Borsigallee.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2013, OF 183/16 Betreff: Benutzungspflicht für straßenbegleitenden Radwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Benutzungspflicht für baulich getrennten Radwege im Ortsbezirk Bergen-Enkheim nicht aufzuheben. Begründung: Entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren sollen, ist es für deren Sicherheit besser auf den beiden relativ stark frequentierten Straßen in Bergen-Enkheim weiterhin die Benutzung der Radwege vorzuschreiben. Es handelt sich insbesondere um die Borsigallee. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 25.06.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 406 2013 Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)

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