Krähenpopulation U-Bahn-Station „Kalbach“
Begründung
"Kalbach" Vorgang: F 1356/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie das Ausmaß der Verkotung der Bahnsteige, der Buswartebereiche und der auf dem P+R-Parkplatz abgestellten Pkw an der U-Bahn-Station durch Krähen zumindest vermindert werden kann. Der Schutz der Tiere durch die EU-Vogelschutzrichtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz ist dem Ortsbeirat bekannt. Die hygienischen Verhältnisse erfordern im Sinne einer Güterabwägung zwischen Natur- und Gesundheitsschutz jedoch Maßnahmen! Begründung: Die Belastung des genannten Bereichs mit Vogelkot hat das tolerable und verantwortbare Maß überschritten. Der lapidare Hinweis auf den Vogelschutz (Antwort des Magistrats auf die Frage Nr. 1356 vom 14.06.2018) kann den Magistrat nicht von seiner Verantwortung entlasten, diesen ÖPNV-Knotenpunkt in einem hygienisch unbedenklichen Zustand zu halten.