Ein Kleinstsupermarkt für das Gutleutviertel?
Antrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: In NR 1394 hatte sich die Stadtverordnetenversammlung dafür ausgesprochen, dass der Magistrat sich für die Ansiedlung von "digitalen Kleinstsupermärkten" einsetzen soll. Dies vorangeschickt fordern wir den Magistrat auf, zu prüfen und berichten, inwiefern ein Kleinstsupermarkt im Gutleutviertel im Umfeld der Gutleutstraße zwischen Camberger Brücke und Erntestraße umsetzbar wäre. ob ein solcher Kleinstsupermarkt beispielsweise auf der Fläche der zukünftigen Interimspielstätte für das Schauspielhaus eingerichtet werden kann.
Begründung
Die Nahversorgung ist im westlichen Gutleutviertel noch einige Zeit unzufriedenstellend. Auf der Gutleutstraße sind mit den Hausnummern 285-291 einige neue Gebäude entstanden und der Bedarf an Nahversorgung ist damit weiter gestiegen. Mit der Ansiedlung der Interimspielstätte für das Schauspiel wird zudem zukünftig einige "Laufkundschaft" im Viertel erwartet. In Hessen bietet u.a. der Anbieter Teo aus Fulda derartige digitale Kleinstsupermärkte an.