Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren

Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE

Begründung

Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren Für den achtstreifigen Ausbau der BAB 5 auf der Strecke zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg erarbeitet die Landesverwaltung Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement derzeit die Voruntersuchung. Die Voruntersuchung ergab, dass unabhängig von den Verbreiterungsvarianten unter anderem die Bereiche Praunheim und Kleingartenverein "Nordweststadt" mit erheblichen Zunahmen der Schallimmissionen belastet sein werden. Für einen Bereich Praunheims würde der Immissionsgrenzwert nachts um mindestens 7 Dezibel, tagsüber um 2 Dezibel überschritten, im Bereich "Kleingartenverein Nordweststadt" würde der Tagesgrenzwert um 10 Dezibel überschritten. Hierbei ist im Besonderen auch das Nordwestkrankenhaus zu berücksichtigen, für das strengere Grenzwerte von 47 Dezibel zugrunde gelegt werden müssen. In die Untersuchung der zukünftigen Trassenführung werden auch zwei Linienvarianten einbezogen (SO1 und SO2), die eine Verschiebung der BAB 5 in östliche Richtung vorsehen. Dies hätte zur Folge, dass die Autobahn noch näher an die Wohnbebauung heranrücken würde, bzw. eventuell über einen Teil der bisherigen Kleingärten. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, darunter auch der Magistrat der Stadt Frankfurt, wurden im Verfahrensablauf bereits dreimal beteiligt und um die Mitteilung von Bedenken und Anregungen gebeten. Der letzte Beteiligungstermin fand am 21. März 2012 statt. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 7 die zur Verbreiterung der BAB 5 bislang abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu geben. im weiteren Verfahren mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass ein Ausbau der BAB 5 östlich der heutigen Trassenführung unterbleibt. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Verbreiterung nur dann zu befürworten, wenn gleichzeitig effektiver Lärmschutz gewährleistet wird. für die Umsetzung größtmöglicher Lärmschutzmassnahmen für die betroffenen Gebiete (u.a. Praunheim) zu sorgen. Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Anschluss- stelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren Seite 2 zu berichten, welche möglichen Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der A5 auf die Umsetzung von Regionaltangente West haben. zu berichten, welche möglichen Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der A5 auf die Ortsumfahrung Praunheim haben. zu berichten, welche möglichen Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der A5 auf die Umsetzung des Gewerbegebietes Nördliche Heerstrasse (z.B. Anforderungen an Gebäude) haben. Begründung: Lärmschutz ist für die Menschen von besonderer Bedeutung. Durch die geplante Erweiterung ist u.a. das Gebiet des Ortsbezirkes 7 besonders betroffen. Die Lärmbelastungen durch die A 5 sind im Bereich Frankfurt, Ortsbezirk 7, (hier insbesondere Praunheim) schon heute sehr hoch. Bei allen Umsetzungsvarianten übersteigen die hierfür errechneten Lärmwerte die gesetzlichen Grenzwerte, zum Teil sogar erheblich. Ein Heranrücken der Autobahn an Praunheim, bzw. die dortige Wohnbebauung, die Gartengrundstücke und das geplante Gewerbegebiet ist daher auf jeden Fall zu vermeiden. Zu berücksichtigen ist auch, dass u.a. das Nordwestkrankenhaus von dem Lärm betroffen ist. Deshalb sind größtmögliche Lärmschutzmassnahmen durchzuführen. Die Freiflächen zwischen Praunheim und der A 5 sind sehr gering. Die A 5 verläuft jetzt schon zum Teil in unmittelbarer Nähe. Durch den Bau selbst und notwendige Lärmschutzbauten gehen weitere Flächen verloren. Daher ist ein Ausbau der BAB 5 in östlicher Richtung unbedingt abzulehnen. Die geplanten Trassenführungen von Regionaltangente West und Ortsumfahrung Praunheim laufen zum Teil parallel zur A5. Hierdurch könnten sich u.a. Auswirkungen auf mögliche Trassenführung und nötige Schallschutzmassnahmen ergeben. Das geplante Gewerbegebiet Heerstrasse Nord befindet sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe der A5.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2012, OF 144/7 Betreff: Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren Für den achtstreifigen Ausbau der BAB 5 auf der Strecke zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg erarbeitet die Landesverwaltung Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement derzeit die Voruntersuchung. Die Voruntersuchung ergab, dass unabhängig von den Verbreiterungsvarianten unter anderem die Bereiche Praunheim und Kleingartenverein "Nordweststadt" mit erheblichen Zunahmen der Schallimmissionen belastet sein werden. Für einen Bereich Praunheims würde der Immissionsgrenzwert nachts um mindestens 7 Dezibel, tagsüber um 2 Dezibel überschritten, im Bereich "Kleingartenverein Nordweststadt" würde der Tagesgrenzwert um 10 Dezibel überschritten. Hierbei ist im Besonderen auch das Nordwestkrankenhaus zu berücksichtigen, für das strengere Grenzwerte von 47 Dezibel zugrunde gelegt werden müssen. In die Untersuchung der zukünftigen Trassenführung werden auch zwei Linienvarianten einbezogen (SO1 und SO2), die eine Verschiebung der BAB 5 in östliche Richtung vorsehen. Dies hätte zur Folge, dass die Autobahn noch näher an die Wohnbebauung heranrücken würde, bzw. eventuell über einen Teil der bisherigen Kleingärten. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, darunter auch der Magistrat der Stadt Frankfurt, wurden im Verfahrensablauf bereits dreimal beteiligt und um die Mitteilung von Bedenken und Anregungen gebeten. Der letzte Beteiligungstermin fand am 21. März 2012 statt. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 7 die zur Verbreiterung der BAB 5 bislang abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu geben. im weiteren Verfahren mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass ein Ausbau der BAB 5 östlich der heutigen Trassenführung unterbleibt. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Verbreiterung nur dann zu befürworten, wenn gleichzeitig effektiver Lärmschutz gewährleistet wird. für die Umsetzung größtmöglicher Lärmschutzmassnahmen für die betroffenen Gebiete (u.a. Praunheim) zu sorgen. Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Anschluss- stelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren Seite 2 zu berichten, welche möglichen Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der A5 auf die Umsetzung von Regionaltangente West haben. zu berichten, welche möglichen Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der A5 auf die Ortsumfahrung Praunheim haben. zu berichten, welche möglichen Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der A5 auf die Umsetzung des Gewerbegebietes Nördliche Heerstrasse (z.B. Anforderungen an Gebäude) haben. Begründung: Lärmschutz ist für die Menschen von besonderer Bedeutung. Durch die geplante Erweiterung ist u.a. das Gebiet des Ortsbezirkes 7 besonders betroffen. Die Lärmbelastungen durch die A 5 sind im Bereich Frankfurt, Ortsbezirk 7, (hier insbesondere Praunheim) schon heute sehr hoch. Bei allen Umsetzungsvarianten übersteigen die hierfür errechneten Lärmwerte die gesetzlichen Grenzwerte, zum Teil sogar erheblich. Ein Heranrücken der Autobahn an Praunheim, bzw. die dortige Wohnbebauung, die Gartengrundstücke und das geplante Gewerbegebiet ist daher auf jeden Fall zu vermeiden. Zu berücksichtigen ist auch, dass u.a. das Nordwestkrankenhaus von dem Lärm betroffen ist. Deshalb sind größtmögliche Lärmschutzmassnahmen durchzuführen. Die Freiflächen zwischen Praunheim und der A 5 sind sehr gering. Die A 5 verläuft jetzt schon zum Teil in unmittelbarer Nähe. Durch den Bau selbst und notwendige Lärmschutzbauten gehen weitere Flächen verloren. Daher ist ein Ausbau der BAB 5 in östlicher Richtung unbedingt abzulehnen. Die geplanten Trassenführungen von Regionaltangente West und Ortsumfahrung Praunheim laufen zum Teil parallel zur A5. Hierdurch könnten sich u.a. Auswirkungen auf mögliche Trassenführung und nötige Schallschutzmassnahmen ergeben. Das geplante Gewerbegebiet Heerstrasse Nord befindet sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe der A5. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 7 am 22.05.2012, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 202 2012 Die Vorlage OF 144/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor unter Punkt 2 der zweite Satz gestrichen wird sowie als Punkte 7 - 9 die Punkte 3 - 5 der Vorlage OF 145/7 ergänzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme