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Verbreiterung der BAB 5 zwischen Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.02.2013, B 107

Betreff: Verbreiterung der BAB 5 zwischen Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1885 - OA 202/12 OBR 7 - Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zu den Ausbauplanungen bisher noch keine Stellungnahme abgegeben hat, sodass diese dem Ortsbeirat erst zu einem späteren Zeitpunkt zugeleitet werden wird. Im Übrigen kann zu den Ziffern 4 - 9 wie folgt berichtet werden: zu 4. Die RTW-Planungen berücksichtigen den geplanten Autobahnausbau. Weitergehende Auswirkungen sind nicht zu erwarten. zu 5. Die Ortsumfahrung Praunheim verläuft nach derzeitigem Planungsstand außerhalb des Variantenkorridors der Autobahnerweiterung. zu 6. Dem Magistrat sind keine Auswirkungen bekannt. zu 7. Bisher liegt nur eine vereinfachte Auswirkungsermittlung für einen Ausbau in heutiger Achslage vor. Aussagen hierzu sind noch nicht möglich. zu 8. Der Erdwall basiert auf dem Planfeststellungsverfahren zum Riederwaldtunnel. Er soll aus Aushubmassen gebildet werden. Es ist davon auszugehen, dass der Bau des Riederwaldtunnels zeitlich vor dem Ausbau der BAB 5 liegen wird. zu 9. Mit dem Ausbau der BAB 5 muss ein ausreichender Lärmschutz hergestellt werden. Inwiefern der geplante Erdwall dann realisiert ist und ggf. noch angepasst werden muss, kann derzeit nicht beurteilt werden.