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Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.05.2012, OA 202 entstanden aus Vorlage: OF 144/7 vom 08.05.2012 Betreff: Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.09.2012 Für den achtstreifigen Ausbau der BAB 5 auf der Strecke zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der Anschlussstelle Friedberg erarbeitet die Landesverwaltung Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement derzeit die Voruntersuchung. Die Voruntersuchung ergab, dass unabhängig von den Verbreiterungsvarianten unter anderem die Bereiche Praunheim und Kleingartenverein "Nordweststadt" mit erheblichen Zunahmen der Schallimmissionen belastet sein werden. Für einen Bereich Praunheims würde der Immissionsgrenzwert nachts um mindestens 7 Dezibel, tagsüber um 2 Dezibel überschritten, im Bereich "Kleingartenverein Nordweststadt" würde der Tagesgrenzwert um 10 Dezibel überschritten. Hierbei ist im Besonderen auch das Nordwestkrankenhaus zu berücksichtigen, für das strengere Grenzwerte von 47 Dezibel zugrunde gelegt werden müssen. In die Untersuchung der zukünftigen Trassenführung werden auch zwei Linienvarianten einbezogen (SO1 und SO2), die eine Verschiebung der BAB 5 in östliche Richtung vorsehen. Dies hätte zur Folge, dass die Autobahn noch näher an die Wohnbebauung heranrücken würde bzw. eventuell über einen Teil der bisherigen Kleingärten verlaufen würde. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange, darunter auch der Magistrat der Stadt Frankfurt, wurden im Verfahrensablauf bereits dreimal beteiligt und um die Mitteilung von Bedenken und Anregungen gebeten. Der letzte Beteiligungstermin fand am 21. März 2012 statt. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat 7 die zur Verbreiterung der BAB 5 bislang abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis zu geben; 2. im weiteren Verfahren mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass ein Ausbau der BAB 5 östlich der heutigen Trassenführung unterbleibt; 3. für die Umsetzung größtmöglicher Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Gebiete (u. a. Praunheim) zu sorgen; 4. zu berichten, welche möglichen Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der BAB 5 auf die Umsetzung der Regionaltangente West haben; 5. zu berichten, welche möglichen Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der BAB 5 auf die Ortsumfahrung Praunheim haben; 6. zu berichten, welche möglichen Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der BAB 5 auf die Umsetzung des Gewerbegebietes Nördliche Heerstraße (z. B. Anforderungen an Gebäude) haben; 7. zu berichten, in welchen Bereichen des Ortsbezirks der Neubau von Lärmschutzwänden durch den Ausbau verpflichtend wird und in welchen Bereichen dies nicht der Fall ist; 8. zu berichten, ob der geplante Erdwall dennoch vor der Erweiterung realisiert wird; 9. zu berichten, was nach dem Ausbau mit dem Erdwall geschieht - wird er z. B. erhöht. Begründung: Lärmschutz ist für die Menschen von besonderer Bedeutung. Durch die geplante Erweiterung ist u. a. das Gebiet des Ortsbezirkes 7 besonders betroffen. Die Lärmbelastungen durch die BAB 5 sind im Bereich Frankfurt, Ortsbezirk 7 (hier insbesondere Praunheim), schon heute sehr hoch. Bei allen Umsetzungsvarianten übersteigen die hierfür errechneten Lärmwerte die gesetzlichen Grenzwerte, zum Teil sogar erheblich. Ein Heranrücken der Autobahn an Praunheim bzw. die dortige Wohnbebauung, die Gartengrundstücke und das geplante Gewerbegebiet, ist daher auf jeden Fall zu vermeiden. Zu berücksichtigen ist auch, dass u. a. das Nordwestkrankenhaus von dem Lärm betroffen ist. Deshalb sind größtmögliche Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Die Freiflächen zwischen Praunheim und der BAB 5 sind sehr gering. Die BAB 5 verläuft jetzt schon zum Teil in unmittelbarer Nähe. Durch den Bau selbst und notwendige Lärmschutzbauten gehen weitere Flächen verloren. Daher ist ein Ausbau der BAB 5 in östlicher Richtung unbedingt abzulehnen. Die geplanten Trassenführungen der Regionaltangente West und Ortsumfahrung Praunheim laufen zum Teil parallel zur BAB 5. Hierdurch könnten sich u. a. Auswirkungen auf mögliche Trassenführungen und nötige Schallschutzmaßnahmen ergeben. Das geplante Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße befindet sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe der BAB 5. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.02.2013, B 107 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 14. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.11.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 202 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 1885, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 § 2340, 14. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 06.11.2012 Aktenzeichen: 61 12