Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im Beteiligungsverfahren
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 22.05.2012, OA 202 entstanden aus Vorlage:
OF 144/7 vom
08.05.2012 Betreff: Verbreiterung der BAB 5 zwischen dem Nordwestkreuz
und der Anschlussstelle Friedberg - Stellungnahmen des Magistrats im
Beteiligungsverfahren Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 04.09.2012
Für den achtstreifigen Ausbau
der BAB 5 auf der Strecke zwischen dem Nordwestkreuz Frankfurt am Main und der
Anschlussstelle Friedberg erarbeitet die Landesverwaltung Hessen Mobil -
Straßen- und Verkehrsmanagement derzeit die Voruntersuchung. Die Voruntersuchung ergab, dass unabhängig von den
Verbreiterungsvarianten unter anderem die Bereiche Praunheim und
Kleingartenverein "Nordweststadt" mit erheblichen Zunahmen der
Schallimmissionen belastet sein werden. Für einen Bereich Praunheims würde der
Immissionsgrenzwert nachts um mindestens 7 Dezibel, tagsüber um 2 Dezibel
überschritten, im Bereich "Kleingartenverein Nordweststadt" würde der
Tagesgrenzwert um 10 Dezibel überschritten. Hierbei ist im Besonderen auch das
Nordwestkrankenhaus zu berücksichtigen, für das strengere Grenzwerte von 47
Dezibel zugrunde gelegt werden müssen. In die Untersuchung der zukünftigen Trassenführung
werden auch zwei Linienvarianten einbezogen (SO1 und SO2), die eine
Verschiebung der BAB 5 in östliche Richtung vorsehen. Dies hätte zur Folge,
dass die Autobahn noch näher an die Wohnbebauung heranrücken würde bzw.
eventuell über einen Teil der bisherigen Kleingärten verlaufen würde. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange,
darunter auch der Magistrat der Stadt Frankfurt, wurden im Verfahrensablauf
bereits dreimal beteiligt und um die Mitteilung von Bedenken und Anregungen
gebeten. Der letzte Beteiligungstermin fand am 21. März 2012 statt. Vor diesem Hintergrund möge die
Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. der Stadtverordnetenversammlung und dem
Ortsbeirat 7 die zur Verbreiterung der BAB 5 bislang abgegebenen Stellungnahmen
zur Kenntnis zu geben; 2. im weiteren Verfahren mit allen ihm zur Verfügung
stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass ein Ausbau der BAB 5 östlich der
heutigen Trassenführung unterbleibt; 3. für die Umsetzung größtmöglicher
Lärmschutzmaßnahmen für die betroffenen Gebiete (u. a. Praunheim) zu
sorgen; 4. zu berichten, welche möglichen
Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der BAB 5 auf die
Umsetzung der Regionaltangente West haben; 5. zu berichten, welche möglichen Auswirkungen die
geplanten Erweiterungsvarianten der BAB 5 auf die Ortsumfahrung Praunheim
haben; 6. zu berichten, welche möglichen
Auswirkungen die geplanten Erweiterungsvarianten der BAB 5 auf die
Umsetzung des Gewerbegebietes Nördliche Heerstraße (z. B. Anforderungen an
Gebäude) haben;
7. zu berichten, in welchen
Bereichen des Ortsbezirks der Neubau von Lärmschutzwänden durch den Ausbau
verpflichtend wird und in welchen Bereichen dies nicht der Fall ist; 8. zu berichten, ob der geplante Erdwall dennoch vor
der Erweiterung realisiert wird; 9. zu berichten, was nach dem Ausbau mit dem Erdwall
geschieht - wird er z. B. erhöht. Begründung: Lärmschutz ist für die Menschen von besonderer
Bedeutung. Durch die geplante Erweiterung ist u. a. das Gebiet des
Ortsbezirkes 7 besonders betroffen. Die Lärmbelastungen durch die BAB 5
sind im Bereich Frankfurt, Ortsbezirk 7 (hier insbesondere Praunheim), schon
heute sehr hoch. Bei allen Umsetzungsvarianten übersteigen die hierfür
errechneten Lärmwerte die gesetzlichen Grenzwerte, zum Teil sogar erheblich.
Ein Heranrücken der Autobahn an Praunheim bzw. die dortige Wohnbebauung, die
Gartengrundstücke und das geplante Gewerbegebiet, ist daher auf jeden Fall zu
vermeiden. Zu berücksichtigen ist auch, dass u. a. das Nordwestkrankenhaus von
dem Lärm betroffen ist. Deshalb sind größtmögliche Lärmschutzmaßnahmen
durchzuführen.
Die Freiflächen zwischen
Praunheim und der BAB 5 sind sehr gering. Die BAB 5 verläuft jetzt schon zum
Teil in unmittelbarer Nähe. Durch den Bau selbst und notwendige
Lärmschutzbauten gehen weitere Flächen verloren. Daher ist ein Ausbau der BAB 5
in östlicher Richtung unbedingt abzulehnen. Die geplanten Trassenführungen der Regionaltangente
West und Ortsumfahrung Praunheim laufen zum Teil parallel zur BAB 5.
Hierdurch könnten sich u. a. Auswirkungen auf mögliche Trassenführungen und
nötige Schallschutzmaßnahmen ergeben. Das geplante Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße
befindet sich ebenfalls in unmittelbarer Nähe der BAB 5. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 22.02.2013, B 107
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 28 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA
202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen
FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (=
Annahme) 13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 40 Beschluss: Der Vorlage OA
202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und
REP gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
14. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.11.2012, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat
wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 202 spätestens in drei Monaten
vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und
RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 1885, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 § 2340, 14. Sitzung
des Verkehrsausschusses vom 06.11.2012 Aktenzeichen: 61 12