Tödlicher Radfahrerunfall an der Osthafenbrücke
Begründung
Osthafenbrücke Vorgang: V 947/18 OBR 5; ST 1990/18 In der zweiten Juliwoche verunglückte ein Radfahrer an der Osthafenbrücke tödlich. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die genauen Umstände zu klären und dem Ortsbeirat zu berichten. Begründung: Der veröffentlichten Berichterstattung können die Umstände des Unfalls nicht entnommen werden. Insbesondere ist nicht ganz klar, ob es sich um einen Alleinunfall handelt. Leider fehlt es dem Magistrat an der nötigen Aufmerksamkeit für die zahlreichen nicht tödlichen Alleinunfälle auf den Radwegen. Seine völlige Ahnungslosigkeit offenbarte der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1990/2018 über einen ebenfalls tödlichen Radfahrunfall, in der er allen Ernstes die Eigenschaften des Radweges als nicht maßgebend für den tödlichen Unfallhergang feststellt, weil der Radweg nicht richtig benutzt worden sei. Der Ortsbeirat macht sich Sorgen wegen der sich in letzter Zeit häufenden tödlichen Radfahrerunfälle in seinem Bezirk und möchte sich ein Bild über mögliche Ursachen machen.