Sicherheit auf den Bordsteinradwegen der Offenbacher Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1990
Betreff: Sicherheit auf den Bordsteinradwegen der Offenbacher Landstraße Bei dem tödlich verunglückten Verkehrsteilnehmenden handelte es sich um einen Menschen im hohen Alter. Die von der Landespolizei ermittelte Unfallursache lautet "Fahrfehler beim Auffahren auf den Bordstein". Der Radweg selbst und seine Beschaffenheit waren nicht für den Sturz des Verkehrsteilnehmenden verantwortlich. Die Wahrscheinlichkeit eines gleichartigen Unfalls mit tödlichem Ausgang wird von der Landespolizei und der Unfallkommission als sehr gering eingeschätzt. Weitere Maßnahmen aufgrund des Verkehrsunfalls sind deshalb nicht erforderlich.