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Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30

Vorlagentyp: OF CDU

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich mit der Straßenverkehrsbehörde in Verbindung zu setzen mit dem Ziel, dass in Schwanheim an den wichtigsten Verteilerstraßen eine Markierung "Tempo 30" auf die Fahrbahn gemäß § 42 Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgebracht wird.

Begründung

Die Anbringung sollte besonders auf der östlichen Rheinlandstraße zwischen Hegarstraße und Zelterstraße, auf der westlichen Rheinlandstraße ab Lönsweg und Geisenheimer Straße, auf der Mauritiusstraße zwischen Gerolsteiner Straße und Manderscheider Straße, auf der Martinskirchstraße in Höhe der Minna-Specht-Schule sowie auf der Eifelstraße zwischen Schwarzbachstraße und Vogesenstraße erfolgen. Es gibt Situationen bei denen das Tempo-30-Schild als Hinweis offensichtlich nicht ausreicht bzw. durch die Größe der Tempo-30-Zone in Schwanheim in Vergessenheit gerät.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

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38. Sitzung OBR 6
TO I
✓ Angenommen

Einstimmige Annahme

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