Schwanheim: Fahrbahnmarkierung Tempo 30
Stellungnahme des Magistrats
Bei der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit in Tempo-30-Zonen handelt es sich um vorsätzlich falsches Verhalten von Fahrzeugführenden. Eine weitere Beschilderung und / oder Markierung bringt keine Abhilfe und ist auch gesetzlich nicht erlaubt. Doppelbeschilderungen könnten sogar dazu zu führen, dass in den anderen Bereichen der Zone das Unrechtsbewusstsein zunimmt. Die Städtische Verkehrspolizei stellte in den vergangenen 6 Monaten punktuell (in der Rheinlandstraße) eine Abnahme der Geschwindigkeitsübertretungen fest. Aufgrund der Anregung des Ortsbeirats wurde dennoch beschlossen, die Kontrollen in der Tempo-30-Zone zunächst nochmals zu intensivieren. Im Bereich der Minna-Specht-Schule befindet sich ein sicherer Fußgängerüberweg für Schülerinnen und Schüler. Anhand der Ergebnisse der vorgenommenen Messungen prüft der Magistrat eventuell erforderliche weitere Maßnahmen im Bereich der Schule.