Sichere Wegeführung für KITA- und Grundschulkinder in der Straße .Zur Obermühle.
Begründung
Grundschulkinder in der Straße "Zur Obermühle" Vorgang: ST 109/13 Der Magistrat wird vom Ortsbeirat gebeten Maßnahmen zu ergreifen, eine sichere Fuß- und Radwegeführung für Kinder zur neuen KITA Nieder-Erlenbachs entlang der Straße "Zur Obermühle" zu gewährleisten; insbesondere der Straßenabschnitt von der Kreuzung 1) "Zur Obermühle" / "Alt Erlenbach" (Höhe des Hotel-Restaurants "Alte Scheune") bis gerade runter zur Kreuzung 2) "Zur Obermühle" / "Am Sauern" weist keine ausreichend sichere Wegeführung auf. Begründung: Der Bürgersteig ist in dem beschriebenen Straßenabschnitt teilweise so schmal, dass nur eine Person knapp darauf gehen kann. Eine Straßenüberquerung zur KITA ist an beiden Kreuzungen für Kinder schwierig. Gleichzeitig ist von einer weiteren Verkehrszunahme durch ansteigenden Hol- und Bringverkehr in der schmalen Gasse auszugehen. Der Magistrat ist der Meinung (ST 109), dass die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für die geplante Kita "Zur Obermühle" nicht erforderlich sei, weil aufgrund der regionalen Zuordnung viele Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu den entsprechenden Einrichtungen gebracht werden. Dem wird vom OBR insofern zugestimmt, dass zwar nicht unbedingt ein neues Verlehrskonzept erforderlich ist, sehr wohl aber eine sichere Wegeführung für die Kinder der neuen KITA "Zur Obermühle".