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Neue Kita in Nieder-Erlenbach: Welches Verkehrskonzept ist geplant?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 109 Betreff: Neue Kita in Nieder-Erlenbach: Welches Verkehrskonzept ist geplant? Die Planung der Kindertageseinrichtung in Nieder-Erlenbach resultiert aus dem Bedarf an Betreuungsplätzen vor Ort. Die Erfahrung in anderen Stadtgebieten zeigt, dass aufgrund der regionalen Zuordnung viele Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu den entsprechenden Einrichtungen gebracht werden. Für die Verkehrssituation ist auch von Belang, dass sich die Bring- und Holzeiten nicht, wie bei der benachbarten Schule, auf eine bestimmte Uhrzeit konzentrieren, sondern sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Bezüglich der Anzahl der Stellplätze auf dem Grundstück schreibt die Stellplatzsatzung für Kindertageseinrichtungen einen Stellplatz je 50 Kinder, mindestens aber zwei Stellplätze, vor. Dieser Nachweis wird regelmäßig erfüllt. Gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind Kindertageseinrichtungen in allen Wohngebieten zulässig, so dass auch Wohngebietsstraßen regelmäßig ausreichen, um deren Erschließung sicherzustellen Aus den dargelegten Gründen ist die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für die geplante Kita "Zur Obermühle" nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.09.2012, V 487 Antrag vom 03.02.2013, OF 120/13