Neue Kita in Nieder-Erlenbach: Welches Verkehrskonzept ist geplant?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST
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Betreff: Neue Kita in
Nieder-Erlenbach: Welches Verkehrskonzept ist geplant? Die Planung der Kindertageseinrichtung in
Nieder-Erlenbach resultiert aus dem Bedarf an Betreuungsplätzen vor Ort. Die
Erfahrung in anderen Stadtgebieten zeigt, dass aufgrund der regionalen
Zuordnung viele Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder
zu Fuß zu den entsprechenden Einrichtungen gebracht werden. Für die Verkehrssituation ist auch
von Belang, dass sich die Bring- und Holzeiten nicht, wie bei der benachbarten
Schule, auf eine bestimmte Uhrzeit konzentrieren, sondern sich über einen
längeren Zeitraum erstrecken. Bezüglich der Anzahl der Stellplätze auf dem
Grundstück schreibt die Stellplatzsatzung für Kindertageseinrichtungen einen
Stellplatz je 50 Kinder, mindestens aber zwei Stellplätze, vor. Dieser Nachweis
wird regelmäßig erfüllt. Gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind
Kindertageseinrichtungen in allen Wohngebieten zulässig, so dass auch
Wohngebietsstraßen regelmäßig ausreichen, um deren Erschließung
sicherzustellen Aus den
dargelegten Gründen ist die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für die
geplante Kita "Zur Obermühle" nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 25.09.2012, V 487
Antrag vom
03.02.2013, OF
120/13