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Sichere Wegeführung für Kita- und Grundschulkinder in der Straße Zur Obermühle

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 739 Betreff: Sichere Wegeführung für Kita- und Grundschulkinder in der Straße Zur Obermühle Die Straße Zur Obermühle ist Bestandteil der Tempo-30-Zone Nieder-Erlenbach und weist einen relativ geraden Straßenverlauf und damit gute Sichtverhältnisse auf. Als reine Wohnstraße herrscht nur mäßiger Anliegerverkehr. Wegen der geringen Fahrbahnbreite ist die Straße, ablaufend ab der Einmündung Alt-Erlenbach, als Einbahnstraße eingerichtet. Der Gehweg im Bereich zwischen Alt-Erlenbach und Hausnummer 15 ist wegen seiner geringen Breite teilweise nicht nutzbar, so dass Fußgänger die Fahrbahn mit benutzen müssen. Unfälle und gefährliche Situationen sind nicht bekannt, das Geschwindigkeitsverhalten ist dem Ausbau der Straße angepasst. Eltern und Schulleitung der Schule am Erlenbach haben das Teilstück der Straße "Zur Obermühle" zwischen Alt-Erlenbach und Hausnummer 15 in den Schulwegplan aufgenommen. Der anschließende Bereich bis zu "Im Sauern" ist nicht Teil des Schulwegeplans. Konkrete Gefährdungen sind zwar nicht bekannt, gleichwohl ist der Magistrat gerne bereit, im Wege eines Ortstermins die beschriebene Problematik zu erörtern. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1977

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