Sichere Wegeführung für Kita- und Grundschulkinder in der Straße Zur Obermühle
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST
739
Betreff: Sichere
Wegeführung für Kita- und Grundschulkinder in der Straße Zur Obermühle Die Straße Zur Obermühle ist
Bestandteil der Tempo-30-Zone Nieder-Erlenbach und weist einen relativ geraden
Straßenverlauf und damit gute Sichtverhältnisse auf. Als reine Wohnstraße
herrscht nur mäßiger Anliegerverkehr. Wegen der geringen Fahrbahnbreite ist die
Straße, ablaufend ab der Einmündung Alt-Erlenbach, als Einbahnstraße
eingerichtet. Der Gehweg im Bereich zwischen Alt-Erlenbach und Hausnummer 15
ist wegen seiner geringen Breite teilweise nicht nutzbar, so dass Fußgänger die
Fahrbahn mit benutzen müssen. Unfälle und gefährliche Situationen sind nicht
bekannt, das Geschwindigkeitsverhalten ist dem Ausbau der Straße angepasst.
Eltern und Schulleitung der
Schule am Erlenbach haben das Teilstück der Straße "Zur Obermühle" zwischen
Alt-Erlenbach und Hausnummer 15 in den Schulwegplan aufgenommen. Der
anschließende Bereich bis zu "Im Sauern" ist nicht Teil des Schulwegeplans.
Konkrete Gefährdungen sind
zwar nicht bekannt, gleichwohl ist der Magistrat gerne bereit, im Wege eines
Ortstermins die beschriebene Problematik zu erörtern. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2013, OM 1977