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Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung

Vorlagentyp: OF CDU

Begründung

südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistratsbericht B 367 vom19.9.2014 wird zurückgewiesen.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte bei der Umsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:
    • a)Verzicht auf Inanspruchnahme von Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage sowie der städtischen Kleingartenanlage ( gemäß OA 514 )
    • b)Reduzierung des Bauvolumens auf maximal 1000 Wohnungen
    • c)Begrenzung des räumlichen Geltungsbereiches auf die Flächen zwischen den Bahntrassen S1 und S2. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich in seiner Anregung Nr. 514 zwingend für die Erhaltung der Flächen der bestehenden Bezirkssportanlage und der städtischen Kleingartenanlage ausgesprochen. Hier dürfen in keinem Fall bereits langjährig vorhandene Einrichtungen zerstört werden. Die vage Formulierung " es wird angestrebt......" ist deshalb zurückzuweisen. Eine Reduzierung des Bauvolumens und der dafür benötigten Flächen begründet sich weiterhin damit, daß nur ein organisches Wachstum aus den bestehenden Strukturen heraus gut für die soziale Entwicklung des Stadtteils sein kann. Gigantismus schadet !

Inhalt

Antrag vom 01.10.2014, OF 1146/6

Betreff: Bebauungsplan Nr. 909 - Westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistratsbericht B 367 vom19.9.2014 wird zurückgewiesen.

  2. Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte bei der Umsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:
    • a)Verzicht auf Inanspruchnahme von Flächen der vorhandenen Bezirkssportanlage sowie der städtischen Kleingartenanlage ( gemäß OA 514 )
    • b)Reduzierung des Bauvolumens auf maximal 1000 Wohnungen
    • c)Begrenzung des räumlichen Geltungsbereiches auf die Flächen zwischen den Bahntrassen S1 und S2. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich in seiner Anregung Nr. 514 zwingend für die Erhaltung der Flächen der bestehenden Bezirkssportanlage und der städtischen Kleingartenanlage ausgesprochen. Hier dürfen in keinem Fall bereits langjährig vorhandene Einrichtungen zerstört werden. Die vage Formulierung " es wird angestrebt......" ist deshalb zurückzuweisen. Eine Reduzierung des Bauvolumens und der dafür benötigten Flächen begründet sich weiterhin damit, daß nur ein organisches Wachstum aus den bestehenden Strukturen heraus gut für die soziale Entwicklung des Stadtteils sein kann. Gigantismus schadet !Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.09.2014, B 367 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 34
OBR 6
TO I, TOP 37
Angenommen
Anregung OA 562 2014 1. Die Vorlage B 367 wird unter Hinweis auf OA 562 zurückgewiesen. 2. a) Die Ziffern 1., 2. a) und 2. c) der Vorlage OF 1146/6 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffer 2. b) der Vorlage OF 1146/6 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt.
Zustimmung:
CDU Freie Wähler Alle