Konzeptvergabe und genossenschaftliches Wohnen für den Gutleuthafen
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, am Gutleuthafen auf den Grundstücken Hirtenstraße 9-11 und Wurzelstraße 2 die Erbbaurechte nach einer Konzeptvergabe mit dem Ziel zu vergeben, unter anderem gemeinwohlorientierte genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte zu realisieren.
Begründung
Die Grundstücke Hirtenstraße 9-11 und Wurzelstraße 2 sind in städtischem Besitz. Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Juni 2023 die NR 660 2023 beschlossen, die auch vom Ortsbeirat 1 zur Kenntnis genommen wurde. Darin fordert die Stadtverordnetenversammlung eine Konzeptvergabe für städtische Grundstücke sowie Förderung genossenschaftlicher Wohnprojekte. Der entstehende Bebauungsplan (Aufstellungsbeschluss M192 2020) sieht für den Bereich eine Wohnbebauung vor. Die attraktiven Grundstücke am Main sollten zu einem Wohngebiet entwickelt werden, auf dem auch die zahlreichen genossenschaftliche Wohnprojekte in Frankfurt die Möglichkeit zu einer Realisierung ihrer Konzepte erhalten.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. ÖkoLinX-ARL, BFF und Die Partei gegen FDP (= Ablehnung)