Konzeptvergabe und genossenschaftliches Wohnen für den Gutleuthafen
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, am Gutleuthafen auf den Grundstücken Hirtenstraße 9 bis 11 und Wurzelstraße 2 die Erbbaurechte nach einer Konzeptvergabe mit dem Ziel zu vergeben, unter anderem gemeinwohlorientierte, genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte zu realisieren.
Begründung
Die Grundstücke Hirtenstraße 9 bis 11 und Wurzelstraße 2 sind in städtischem Besitz. Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Juni 2023 den Antrag NR 660 aus dem Jahr 2023 beschlossen, welcher auch vom Ortsbeirat 1 zur Kenntnis genommen wurde. Darin fordert die Stadtverordnetenversammlung eine Konzeptvergabe für städtische Grundstücke sowie die Förderung genossenschaftlicher Wohnprojekte. Der entstehende Bebauungsplan (Aufstellungsbeschluss M 192 aus dem Jahr 2020) sieht für den Bereich eine Wohnbebauung vor. Die attraktiven Grundstücke am Main sollten zu einem Wohngebiet entwickelt werden, auf dem auch die zahlreichen genossenschaftlichen Wohnprojekte in Frankfurt die Möglichkeit zu einer Realisierung ihrer Konzepte erhalten.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung); LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) und AfD (= vereinfachtes Verfahren); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung); LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren)
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung); LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme ohne Zusatz); AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren); Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)