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Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten

Vorlagentyp: OA

Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, mit der Wirtschaftsförderung die neue 80-Prozent- Förderung für Kommunen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) für Ladeinfrastruktur zu nutzen und auf die beiden städtischen Wohnungsbaugesellschaften einzuwirken sowie diese zu beraten, unverzüglich einen Plan für den Aufbau und das Wachstum an marktpreisgerechten Ladepunkten für ihre Mieter zu entwerfen und zeitnah umzusetzen.

Begründung

Mieter der städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben in der Regel auf den Parkplätzen der Liegenschaften der Wohnungsbaugesellschaften keinen Zugang zu elektrischen Ladepunkten für Elektrofahrzeuge. Bisher gibt es kaum öffentliche Ladepunkte in Frankfurt, und Frankfurt befindet sich nicht unter den ersten zehn der Großstädte mit Ladepunkten, sondern rangiert weit hinten in der Liste direkt nach Regensburg bei den Kleinstädten. Ab 2030 wird VW keine konventionellen Autos mehr verkaufen, Volvo bereits ab 2025 und Mercedes wird ab 2030 85 Prozent der Fahrzeuge mit Elektromotoren verkaufen. Der Trend ist inzwischen eindeutig und es ist an der Zeit, nun den Käufern von Neuwagen die Chance zu geben, elektrisch zu fahren. Wenn keine entsprechenden Angebote geschaffen werden, fahren die Elektrofahrzeuge in Köln und Hamburg, aber nicht bei uns. Die Stadt Frankfurt hat Probleme mit schlechter Luft in der Stadt und sollte daher die Angebote, dort wo ein Hebel angesetzt werden kann, umgehend umsetzen. Mit einer 80-Prozent-Förderung durch das BMVI bedeutet dies einen großen Mehrwert und sollte wahrgenommen werden. Mieter haben es schwer, bei einem Unternehmen wie der AGB überhaupt Gehör zu finden. Auf den Gedanken, eine Ladestation in der Nähe der Mietwohnung von der ABG zu fordern, werden die wenigsten Mieter kommen. Daher ist es unerlässlich, auf die Wohnungsbaugesellschaften zuzugehen und die entsprechenden Ziele vorzugeben.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

3
3. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung); LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung)

Ablehnung:
CDU
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Volt
Enthaltung:
LINKE. ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION
4
4. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung); LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION, IBF und Gartenpartei (= Annahme); AfD (= Enthaltung)

Ablehnung:
CDU
Annahme:
GRÜNE SPD FDP Volt
Enthaltung:
LINKE. ÖkoLinX-ELF BFF-BIG FRAKTION IBF Gartenpartei