Bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften ABG Frankfurt Holding und Nassauische Heimstätte Ladestationen für Elektrofahrzeuge errichten
Bericht
Der Magistrat steht mit den beiden Wohnungsbaugesellschaften in engem Austausch. Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (NHW) hat bereits 2015 ein integriertes Mobilitätskonzept erstellt. Als eines von acht Handlungsfeldern ist die Mobilität wesentlicher Bestandteil der Nachhaltigkeitsstrategie der NHW. Die NHW hat fünf Pilotquartiere festgelegt (Frankfurt Niederrad, Frankfurt Boskoopstraße, Kelsterbach Mainhöhe, Langen Südliche Ringstraße und Wiesbaden Häherweg), in denen folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Öffentliche Ladeinfrastruktur für E-PKW, E-Carsharing, E-Lastenradsharing und wettergeschützte Fahrradabstellanlagen. Seit Frühjahr 2020 stehen die genannten Maßnahmen den Mieter:innen der NHW sowie Dritten in den Pilotquartieren zur Verfügung. Weitere Standorte mit öffentlicher Ladeinfrastruktur befinden sich aktuell in Frankfurt (Hausen) und Offenbach (Goethequartier). Auf Grund hoher Investitions- und Betriebskosten für öffentliche Ladeinfrastruktur ist eine Rentabilität solcher Anlagen aus Sicht der NHW aktuell nur schwer darstellbar. Die bisher erfassten Nutzungszahlen an den Ladestationen in den Pilotquartieren bestätigen nach Angaben der NHW diese Annahme. Nicht zu vernachlässigen sind hohe potenzielle Folgekosten durch ggf. notwendige Netzerweiterungen und/oder die Ertüchtigung der gesamten elektrotechnischen Anlage der betreffenden Liegenschaft. Ein Konzept zur unternehmensweiten Umsetzung von Ladeinfrastruktur (insbesondere zur privaten Nutzung) wird aktuell durch die Unternehmenstochter MET erstellt. Die NHW hat im Mai 2021 einen Rahmenvertrag zur Errichtung und Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur mit der Süwag AG geschlossen. Mit diesem Partner sind aktuell mehrere zusätzliche öffentliche Ladepunkte, vor allem in Frankfurt, in Planung. Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) teilt mit, dass der Gesetzgeber in § 554 BGB eine Regelung dafür geschaffen hat, dass auch bei Wohnraummietverhältnissen bauliche Veränderungen zur Erlangung der E-Mobilität durchgeführt werden müssen, wenn dies technisch machbar ist. Der Magistrat wird unabhängig davon auf beide Gesellschaften zugehen und die bereits bestehenden Anstrengungen zu intensivieren.
Beratungsverlauf 9 Sitzungen
GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 1 CDU (= Zurückweisung); 2 CDU und FDP (= Enthaltung)
GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht ohne Zusatz)
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG