Ankauf des aufzugebenden Areals der Flint Group in Frankfurt-Rödelheim mit dem Ziel, auf diesem Areal preiswerten Wohnraum bauen zu lassen
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat unterstützt den Gedanken, das Areal anzukaufen. Allerdings mit dem Ziel, den Standort als gewerbliche Fläche zu sichern bzw. auszubauen. Das Gewerbeflächen-Entwicklungsprogramm der Stadt Frankfurt am Main als auch dessen laufende Fortschreibung sehen für die in Rede stehende Fläche auch künftig eine rein gewerbliche Nutzung vor. Bei der planungsrechtlichen Beurteilung von zukünftigen Bauvorhaben kommt im Hinblick auf die Art der baulichen Nutzung § 34 Absatz 2 des Baugesetzbuches zur Anwendung, d. h. eine Einstufung als Gewerbegebiet im Sinne des § 8 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) einschließlich der dort genannten Ausnahmen nach § 8 (3) Nr. 1 und 2 BauNVO. Die Ausnahmen regeln die Zulässigkeit von Wohnungen, die dem Gewerbebetrieb zuzuordnen sind sowie die Zulässigkeit von u. a. Kindertagesstätten und Schulen. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung müssen sich die Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Ein Erwerb des Geländes durch die Stadt Frankfurt am Main käme derzeit nur im Rahmen eines freihändigen Erwerbs in Betracht. Der Eigentümer hat die Veräußerung im Rahmen eines Bieterverfahrens angestoßen, an dem sich die Stadt Frankfurt am Main beteiligt. Der Magistrat wird im Rahmen des Verfahrens das für die Kommune wirtschaftlich maximal vertretbare Angebot abgeben, bei dem neben dem reinen Grundstückswert auch die teilweise nennenswerten Bodenverunreinigungen zu berücksichtigen sein werden, für die der Veräußerer im Rahmen der Vergabebedingungen eine weitgehende Haftungsfreistellung anstrebt. Zur Prüfung, ob der Ankauf zum vom Eigentümer geforderten Kaufpreis den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gem. § 92 Abs. 2 HGO genügt, bereitet der Magistrat derzeit ein Interessenbekundungsverfahren vor. Vom Ausgang dieses Verfahrens hängt ab, ob ein Ankauf dieser Fläche erfolgen kann. Sofern zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Eigentümer eine Einigung über den Ankauf erzielt werden sollte, wird zur Genehmigung des Erwerbs wie üblich zunächst eine Magistratsvorlage an die Stadtverordnetenversammlung auf den Weg gebracht, in der die Details des abzuschließenden Kaufvertrages dargelegt werden.