Abwasser 2035 - für einen nachhaltigen, effizienten und zukunftsfähigen Umgang mit Abwasser
Anregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 51 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat mitteilt, 1. wie viel Trinkwasser zur Spülung der Kanalisation verbraucht wird, 2. wie das Verstopfen der Kanalisation wegen des immer weniger einfließenden Abwassers ohne Einsatz von Trinkwasser verhindert wird, 3. wie das Konzept betreffend der Nutzung des Regenwassers umgesetzt wird, wenn längere Zeit kein Regen fällt und 4. wie trotz aller Vorkehrungen für das Klima in Zukunft sichergestellt ist, dass Trinkwasser kein Luxusobjekt wird, sondern allen Privathaushalten gleichermaßen und kostengünstig zur Verfügung steht.
Begründung
Es sollte kein kostbares Trinkwasser, welches die Verbraucher einsparen sollen, zur Reinigung der Kanalisation genutzt werden. Hier muss - ob jetzt technisch möglich oder nicht - dringend die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass kein knappes Trinkwasser für eine Reinigung der Kanalisation genutzt wird. Ebenfalls muss man davon ausgehen, dass es neben Starkregen auch längere Perioden ohne Regenwasser geben wird, daher muss sichergestellt werden, dass es auch hier keine Engpässe gibt. Auch wenn wir zurzeit in Frankfurt keine hohen Gebühren in Bezug auf die Wasserversorgung haben, muss mit aller Planung für die Zukunft sichergestellt sein, dass in Frankfurt Wasser jeglicher Art zur Daseinsvorsorge gehört und dadurch die Bereithaltung nie kostendeckend auf die Privathaushalte umgelegt werden kann.
Beratungsverlauf 9 Sitzungen
Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Beratung der Vorlage OA 20 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Beratung der Vorlage OA 20 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Beratung der Vorlage OA 20 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Die Beratung der Vorlage M 51 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Beratung der Vorlage OA 3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Beratung der Vorlage OA 20 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlagen OA 3 und OA 20 zugestimmt. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Der Vorlage OA 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlagen OA 3 und OA 20 zugestimmt. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Der Vorlage OA 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Der Vorlage M 51 wird im Rahmen der Vorlagen OA 3 und OA 20 zugestimmt. Der Vorlage OA 3 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. a) Der Vorlage OA 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Langner, Schwander, Podstatny, Müller, Schlimme und Dr. Kößler sowie von Stadtrat Majer und Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.