Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.03.2019, ST 630 Betreff: Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e.
V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen
Die Frankfurter Gebietsgliederung sieht eine kleinräumige
Aufteilung in Stadtbezirke, Stadtteile und Ortsbezirke vor. Im Gegensatz zu den
16 Orts- und 123 Stadtbezirken sind die 46 Stadtteile nicht durch Satzung
festgelegt und haben keine administrative Funktion. Sie dienen im Rahmen der
kleinräumigen Gliederung ausschließlich statistischen Zwecken. Stadtteile, die
eingemeindet wurden, behielten ihre ursprüngliche Abgrenzung und die
entsprechende Ortsbezeichnung wie z. B. Griesheim, Nied und Bockenheim. Das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins
Sportfreunde 04 e.V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480
liegt im Stadtbezirk 542. Das Gelände befindet sich innerhalb der
Gemarkungsgrenze des Stadtteils Griesheim. Durch Grenzänderungen soll das Gelände des
Fußballvereins dem Stadtteil Gallus zugeordnet werden, während die Flächen des
angrenzenden Kleingartenvereins Gutleut im Stadtteil Griesheim verbleiben
sollen. Der Grenzverlauf zwischen den Stadtbezirken 164 und 542 sowie zwischen
dem Ortsbeiräten 1 und 6 würde folglich quer durch Kleingartenanlagen
unterschiedlicher Vereine verlaufen. Die Vorgabe bei Gebietsänderungen ist, klar
erkennbare Grenzen abzubilden. Dabei werden vorhandene und geplante Bebauungen
sowie bestehende Verkehrswege berücksichtigt und eine möglichst einheitliche
Struktur und Nutzung innerhalb der entstehenden Teilgebiete angestrebt. Darüber
hinaus ist die Einteilung des Stadtgebiets grundsätzlich auf Beständigkeit
angelegt. Dies gewährleistet die Kontinuität in den Zuständigkeiten von
Ortspolitik und Verwaltung, was auch im Interesse der Öffentlichkeit ist. Bei
den vorgeschlagenen Anregungen sind diese Kriterien nicht erfüllt. Der
Vorschlag wird daher nicht unterstützt. Aus Sicht des Magistrats käme
allenfalls eine Verlegung der Grenze im Westen auf die Autobahn 5 und die
Europabrücke in Betracht. Für die Neuordnung von Ortsbezirksgrenzen ist ein
Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich. Betroffene Ortsbeiräte, hier die
Ortsbeiräte 1 und 6, sind in allen wichtigen Angelegenheiten, zu hören und
frühzeitig zu beteiligen. Ortsbezirksgrenzen können nur zum Ende der
Wahlperiode geändert werden, also frühestens zu den Kommunalwahlen 2021.
Anlage Karte mit derzeitigem Gebietsstand (2019)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
18.09.2018, OA 310