Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

U.3-Betreuung

Vorlagentyp: OA

Inhalt

Anregung vom 27.11.2012, OA 290 entstanden aus Vorlage: OF 558/6 vom 08.11.2012

Betreff: U 3-Betreuung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darüber zu berichten, welche Versorgungsquote zum Zeitpunkt des ab dem 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruchs in Bezug auf die U 3-Betreuung im Frankfurter Westen bzw. in ganz Frankfurt voraussichtlich realistisch erreicht werden kann, mit welcher Angebotslücke zu diesem Zeitpunkt derzeit gerechnet wird, und ab wann voraussichtlich die prognostizierte Angebotslücke geschlossen ist. Ferner wird der Magistrat darum gebeten, die Transparenz in Zusammenhang mit dem Ausbau der Kinderbetreuung zu verbessern, und insbesondere auch den Ortsbeirat über den Ortsvorsteher frühzeitig über Planungen und mögliche Standorte im Ortsbezirk zu informieren. Begründung: Immer wieder ist der öffentlichen Diskussion zu entnehmen, dass die Zielsetzung einer U 3-Betreuung von 37 Prozent ab dem Jahr 2013 nicht von allen Kommunen erreicht werden kann. Darüber hinaus dürfte die bundesweit angepeilte Versorgungsquote von 37 Prozent die Nachfrage nach einer U 3-Betreuung in einer Großstadt wie Frankfurt am Main nicht decken. Für die Eltern ist jedoch von großer Bedeutung, dass sie frühzeitig Planungssicherheit bekommen, damit sie wissen, wann sie wieder ins Berufsleben einsteigen können. Für den Ortsbeirat ist es wichtig, schon frühzeitig über mögliche Standorte oder auch Planungen von Kindertageseinrichtungen informiert zu werden, da der Ortsbeirat über die nötige Nähe zu den Bürgern verfügt, sodass Planungsprozesse möglicherweise beschleunigt werden können und gegebenenfalls eine höhere Akzeptanz bei Bürgern geschaffen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6