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Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 316 Betreff: Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.06.2017, § 1575 - OA 160/17 OBR 11 - Damit eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten kann, bedarf es entweder einer Tempo 30-Zone mittels Verkehrszeichen (VZ) 274.2-40 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) oder eine Geschwindigkeitsreduzierung mittels VZ 274-53 (StVO). Bei der Wächtersbacher Straße beziehungsweise Bebraer Straße handelt es sich um Grundnetzstraßen. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten, des hohen Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung einer Tempo-30 Zone nicht möglich. Für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h mittels des VZ 274-53 StVO muss eine besondere Notwendigkeit gegeben sein. Merkmale hierfür sind die geschwindigkeitsbedingten Unfallzahlen. Auf der Wächtersbacher Straße gibt es zurzeit keine Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wird. Es gab in den letzten drei Jahren keinen Unfall, der auf zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen ist. Die meisten Unfälle mit Personenschaden ereignen sich beim Einbiegen in oder Verlassen von Grundstückszufahrten zwischen Kraftfahrzzeugen und Radfahrenden. Auch eine gewisse Anzahl an Verkehrsunfällen mit ruhendem Verkehr, sogenannten Parkunfällen, ist zu verzeichnen. Unfallzahlen aufgrund überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor. Daher kann auch eine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit durch VZ 274-53 StVO grundsätzlich nicht erfolgen. Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht. Daher scheidet die Beschränkung der Geschwindigkeit durch das VZ 274 aus diesen Gründen ebenfalls aus. Von der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 wird daher, aus den oben genannten Gründen, abgesehen. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 06.11.2017, OA 198 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.05.2017, OA 160 Bericht des Magistrats vom 04.06.2018, B 163 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.09.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 11 am 06.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 316 wird zurückgewiesen. Abstimmung: SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (= Kenntnis) 16. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA 198 = Annahme) 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37 Beschluss: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2402, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018 Aktenzeichen: 32 1