Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B
316 Betreff:
Tempo 30 auf der Wächtersbacher Straße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.06.2017, §
1575 - OA 160/17 OBR 11 -
Damit eine zulässige
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten kann, bedarf es entweder einer Tempo
30-Zone mittels Verkehrszeichen (VZ) 274.2-40 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
oder eine Geschwindigkeitsreduzierung mittels VZ 274-53 (StVO). Bei der
Wächtersbacher Straße beziehungsweise Bebraer Straße handelt es sich um
Grundnetzstraßen. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten, des hohen
Schwerlastverkehrs und des öffentlichen Personennahverkehrs ist die Einrichtung
einer Tempo-30 Zone nicht möglich. Für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
mittels des VZ 274-53 StVO muss eine besondere Notwendigkeit gegeben sein.
Merkmale hierfür sind die geschwindigkeitsbedingten Unfallzahlen. Auf der Wächtersbacher Straße gibt es zurzeit keine
Unfallhäufungsstelle, die von der Unfallkommission behandelt wird. Es gab in
den letzten drei Jahren keinen Unfall, der auf zu hohe Geschwindigkeit
zurückzuführen ist. Die meisten Unfälle mit Personenschaden ereignen sich beim
Einbiegen in oder Verlassen von Grundstückszufahrten zwischen Kraftfahrzzeugen
und Radfahrenden. Auch eine gewisse Anzahl an Verkehrsunfällen mit ruhendem
Verkehr, sogenannten Parkunfällen, ist zu verzeichnen. Unfallzahlen aufgrund
überschrittener Geschwindigkeiten liegen nicht vor. Daher kann auch eine
Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit durch VZ 274-53 StVO grundsätzlich nicht
erfolgen. Auch schützenswerte Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten oder
Altenheime finden sich auf dem genannten Abschnitt nicht. Daher scheidet die
Beschränkung der Geschwindigkeit durch das VZ 274 aus diesen Gründen ebenfalls
aus. Von der Reduzierung der
Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 wird daher, aus den oben genannten Gründen,
abgesehen. Vertraulichkeit: Nein
Nebenvorlage:
Anregung vom
06.11.2017, OA 198
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
22.05.2017, OA 160
Bericht des
Magistrats vom 04.06.2018, B 163
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
27.09.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR
11 am 06.11.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 316 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
SPD, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen CDU (=
Kenntnis) 16. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 05.12.2017, TO I, TOP 20
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 17. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 19
Beschluss: nicht auf TO
1. Die Beratung
der Vorlage B 316 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 198 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und
FRANKFURTER 18. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Vorlage B 316 dient als Zwischenbericht zur
Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 198 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. (= Zurückweisung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (=
Prüfung und Berichterstattung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie
FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (B 316 = Zurückweisung, OA
198 = Annahme) 21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 37
Beschluss: 1. Die Vorlage
B 316 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OA 198 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER (= Kenntnis) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (=
Prüfung und Berichterstattung), LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 2402, 21. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018 Aktenzeichen: 32 1