Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 15.11.2010, B
681 Betreff:
Bebauungsplan für das
Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.09.2010, § 8511 - OA 1148 OBR 16 - Die Bestandsituation im Bereich zwischen Vilbeler
Landstraße, Landgraben und Nordring ist geprägt durch ein- bis zweigeschossige,
im Bereich der Straße "Am weißen Turm" auch dreigeschossige Wohngebäude mit
Sattel-, Walm- und Mansardendächern. Die vorhandene, zum Teil gründerzeitliche
Baustruktur ist vorherrschend und verleiht dem Gebiet seinen Charakter. Die Gefahr, dass das Gebäude
Marktstraße 1, das auf rechtlicher Grundlage des Bebauungsplanes B 395 - Am
Lindenplatz rechtsverbindlich seit 21.04.1970 errichtet wurde, zur Beurteilung
eines Bauantrags nach § 34 BauGB herangezogen wird, besteht aus Sicht des
Magistrats nicht. Das achtgeschossige Gebäude bildet in seiner Umgebung eine
klare Ausnahme gegenüber der umliegenden Bebauung und hat keinen prägenden
Charakter. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage der
Stellungnahme ST 1205 - Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31 vom 13.08.2010
mit der Erarbeitung einer Erhaltungssatzung für einen Bereich begonnen wurde,
der in Teilen deckungsgleich mit dem hier betroffenen Gebiet ist. Vor diesem Hintergrund erscheinen die vorhandenen
Rahmenbedingungen in Kombination mit einer zukünftigen Erhaltungssatzung eine
ausreichende rechtliche Grundlage zu bieten, um Bauvorhaben, die sich gemäß §
34 BauGB durch Art oder Maß der Nutzung, wie auch durch ihre Bauweise nicht in
die Umgebung einfügen, abwenden zu können. Darüber hinaus wird die in Arbeit
befindliche Erhaltungssatzung die rechtliche Grundlage zum Schutz der
vorhandenen, gründerzeitlichen Gebäudestruktur bieten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
15.06.2010, OA 1148
Antrag vom
29.01.2012, OF
100/16 (nicht öffentlich) Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 16
Versandpaket: 17.11.2010 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR
16 am 12.01.2011, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 681
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und fraktionslos gegen WBE und fwf (= Zurückweisung)
47. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.01.2011, TO I, TOP
36 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 681
dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (=
Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 9234, 47. Sitzung
des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.01.2011 Aktenzeichen: 61 00