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Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 15.11.2010, B 681

Betreff: Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Vilbeler Landstraße/Landgraben und Nordring Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.09.2010, § 8511 - OA 1148 OBR 16 - Die Bestandsituation im Bereich zwischen Vilbeler Landstraße, Landgraben und Nordring ist geprägt durch ein- bis zweigeschossige, im Bereich der Straße "Am weißen Turm" auch dreigeschossige Wohngebäude mit Sattel-, Walm- und Mansardendächern. Die vorhandene, zum Teil gründerzeitliche Baustruktur ist vorherrschend und verleiht dem Gebiet seinen Charakter. Die Gefahr, dass das Gebäude Marktstraße 1, das auf rechtlicher Grundlage des Bebauungsplanes B 395 - Am Lindenplatz rechtsverbindlich seit 21.04.1970 errichtet wurde, zur Beurteilung eines Bauantrags nach § 34 BauGB herangezogen wird, besteht aus Sicht des Magistrats nicht. Das achtgeschossige Gebäude bildet in seiner Umgebung eine klare Ausnahme gegenüber der umliegenden Bebauung und hat keinen prägenden Charakter. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass auf Grundlage der Stellungnahme ST 1205 - Ausdehnung der Erhaltungssatzung Nr. 31 vom 13.08.2010 mit der Erarbeitung einer Erhaltungssatzung für einen Bereich begonnen wurde, der in Teilen deckungsgleich mit dem hier betroffenen Gebiet ist. Vor diesem Hintergrund erscheinen die vorhandenen Rahmenbedingungen in Kombination mit einer zukünftigen Erhaltungssatzung eine ausreichende rechtliche Grundlage zu bieten, um Bauvorhaben, die sich gemäß § 34 BauGB durch Art oder Maß der Nutzung, wie auch durch ihre Bauweise nicht in die Umgebung einfügen, abwenden zu können. Darüber hinaus wird die in Arbeit befindliche Erhaltungssatzung die rechtliche Grundlage zum Schutz der vorhandenen, gründerzeitlichen Gebäudestruktur bieten.

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