ÖPP-Projekt - Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main hier: Allgemeine Zusätze/Ergänzungen zum Vertrag mit einem Investor Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46
Begründung
Frankfurt am Main hier: Allgemeine Zusätze/Ergänzungen zum Vertrag mit einem Investor Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Das ÖPP-Projekt fußt auf dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz aus dem Jahr 2005 und hat eine langfristige projektbezogene Kooperation zwischen öffentlichen und privaten Partnern (Investor) zum Inhalt. Ziel ist der gegenseitige Nutzen. Zur Erfüllung seines Vertrages mit dem öffentlichen Auftraggeber (hier: Planung, Sanierung und Unterhalt von Ingenieurbauwerken) bedient sich der Investor in der Regel Subunternehmen, die die vertraglichen Leistungen erbringen. Somit handelt es sich bei der ÖPP-Kooperation um einen Vertrag zu Lasten Dritter (hier: Planer, größere und kleinere Handwerksbetriebe sowie im erweiterten Sinne der Steuerzahler).
Inhalt
Anregung vom 10.05.2010, OA 1117 entstanden aus Vorlage: OF 192/14 vom 10.05.2010
Betreff: ÖPP-Projekt - Ingenieurbauwerke der Stadt Frankfurt am Main hier: Allgemeine Zusätze/Ergänzungen zum Vertrag mit einem Investor Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46 Das ÖPP-Projekt fußt auf dem ÖPP-Beschleunigungsgesetz aus dem Jahr 2005 und hat eine langfristige projektbezogene Kooperation zwischen öffentlichen und privaten Partnern (Investor) zum Inhalt. Ziel ist der gegenseitige Nutzen. Zur Erfüllung seines Vertrages mit dem öffentlichen Auftraggeber (hier: Planung, Sanierung und Unterhalt von Ingenieurbauwerken) bedient sich der Investor in der Regel Subunternehmen, die die vertraglichen Leistungen erbringen. Somit handelt es sich bei der ÖPP-Kooperation um einen Vertrag zu Lasten Dritter (hier: Planer, größere und kleinere Handwerksbetriebe sowie im erweiterten Sinne der Steuerzahler). Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:
- Der Magistrat wird aufgefordert, um die Asymmetrie zwischen Investor und Subunternehmen angebotsseitig auf eine wettbewerbsfähige Ebene zu bringen, folgende Erfordernisse in den ÖPP-Vertrag einzubringen:
- a)Zur Erbringung der Planungs- und Ausführungsleistungen sind mindestens 50 Prozent ortsansässige und Gewerbesteuer zahlende Firmen zu ortsüblichen Preisen zu beauftragen,
- b)Der Sitz dieser Firmen ist dauerhaft ortsansässig,
- c)Die Gewährleistungsfristen der Subunternehmen sind ausschließlich nach VOB-Regeln zu vereinbaren,
- d)Eventuelle Rahmenverträge mit Subunternehmen sind maximal auf drei Jahre zu befristen.
- Die Kenntnisnahme und die Beratung einer Maßnahme sowie eine mögliche Mitwirkung des Ortsbeirates verbleiben wie bisher beim Ortsbeirat.
- Nach Kenntnisnahme des ÖPP-Vertrages behält sich der Ortsbeirat eine Stellungnahme vor. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.03.2010, M 46