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Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße (Ginnheim)

Vorlagentyp: OA

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung vom 03.12.2009, OA 1040 entstanden aus Vorlage: OF 1079/9 vom 18.11.2009 Betreff: Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße (Ginnheim) Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 237 vom 04.12.2009, Doppelhaushalt 2010 und 2011 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010, § 7831, dokumentiert. ST 1030/09; V 961/09 OBR 9; B 168/09 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Lärmschutzinvestitionen an der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Ginnheim werden die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2010/2011 eingestellt. Begründung: Mit der Stellungnahme ST 1030/09 hat der Magistrat Lärmschutzinvestitionen an der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Ginnheim von den im Haushalt verfügbaren Mitteln abhängig gemacht und hierzu keine weiteren Festlegungen treffen wollen. Der Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim, das von der Schnellstraße auf einer riesigen Brücke geteilt wird, ist jedoch dringend verbesserungsbedürftig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.03.2009, B 168 Auskunftsersuchen vom 27.04.2009, V 961 Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2009, ST 1030 Bericht des Magistrats vom 05.07.2010, B 429 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 09.12.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.01.2010, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 1040 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 39. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.03.2010, TO I, TOP 74 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 1040 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= vereinfachtes Verfahren) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 44. Sitzung des OBR 9 am 26.08.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 23.09.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 6. a) Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b) Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0