Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße (Ginnheim)
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 03.12.2009, OA 1040 entstanden aus Vorlage:
OF 1079/9 vom
18.11.2009 Betreff: Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße
(Ginnheim) Vorgang: H i n w e i s: Es
handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 237 vom
04.12.2009, Doppelhaushalt 2010 und 2011 mit Finanzplanung
und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2010 - 2013. Das Ergebnis ist im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.03.2010, § 7831,
dokumentiert. ST 1030/09; V 961/09 OBR 9; B
168/09 Die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Für die Lärmschutzinvestitionen
an der Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Ginnheim werden die erforderlichen
Mittel in den Haushalt 2010/2011 eingestellt. Begründung: Mit der
Stellungnahme ST 1030/09 hat der Magistrat Lärmschutzinvestitionen an der
Rosa-Luxemburg-Straße im Bereich Ginnheim von den im Haushalt verfügbaren
Mitteln abhängig gemacht und hierzu keine weiteren Festlegungen treffen wollen.
Der Lärmschutz an der Rosa-Luxemburg-Straße in Ginnheim, das von der
Schnellstraße auf einer riesigen Brücke geteilt wird, ist jedoch dringend
verbesserungsbedürftig. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 06.03.2009, B 168
Auskunftsersuchen
vom 27.04.2009, V 961
Stellungnahme
des Magistrats vom 23.07.2009, ST 1030
Bericht des
Magistrats vom 05.07.2010, B 429
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket:
09.12.2009 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.01.2010, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage OA 1040 wird bis zu den Etatberatungen zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
39. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 16.03.2010, TO I, TOP 74 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA
1040 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER
(= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (=
vereinfachtes Verfahren) NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
44. Sitzung des OBR 9
am 26.08.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9
am 23.09.2010, TO I, TOP 3 Beschluss: 1.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
2.
a)
Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats
nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen
war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
3.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 4.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 5.
Es
dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche
Stellungnahme vorgelegt hat. 6.
a)
Die Ausführungen des Vertreters des Magistrats dienen zur Kenntnis. b)
Der Ortsbeirat geht davon aus, dass die schriftliche Stellungnahme des
Magistrats noch auf dem üblichen Verwaltungsweg zugeleitet wird.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 6. Einstimmige
Annahme Aktenzeichen: 66 0