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Änderung der Neufassung des Frankfurter Programms „Würde im Alter“

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Programms "Würde im Alter" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Damit im ambulanten Pflegebereich keine Leistungen oder Projekte gestrichen werden müssen, wird die M 77/19 mit folgender Maßgabe beschlossen:

  1. In Abschnitt III, § 1, Abs. 2, erster Satz soll der letzte Teil des Satzes, der die Festlegung der Fördersumme für ambulante Projekte in Höhe von 70.000 Euro fest hält, gestrichen werden. Nach der Streichung lautet der Satz: "Der finanzielle Orientierungsrahmen beträgt für die Förderung eines Projekts und/oder einer Einrichtung im Rahmen des Frankfurter Programms "Würde im Alter - Stationär" maximal 70.000,- € pro Einrichtung und/oder Projekt."
  2. Die Präambel, Abs. 6 soll mit dem Zusatz "die innovativ sind" ergänzt werden. Nach der Ergänzung lautet der Satz: "Die Ausrichtung und der Inhalt der Förderrichtlinie grenzen sich klar und eindeutig von den Leistungen der Sozialbücher XI, XII und V ab und dienen dazu, Maßnahmen zu implementieren, die innovativ sind, die über diese Leistungen hinausgehen und/oder diese sinnvoll ergänzen." Begründung: Der ambulante Pflegebereich hat eine äußerst wichtige Funktion für ältere Menschen in Frankfurt und fungiert oft als Türöffner, um Bürgern weitere Hilfsangebote zu vermitteln. Besonders in Zeiten, in denen Pflegekräfte für stationäre Einrichtungen händeringend gesucht werden und die Gefahr besteht, dass ältere Menschen vereinsamen, ist es dringend notwendig, die ambulanten Hilfsangebote als Stütze der Gesellschaft zu haben. Bestehende ambulante Projekte und Hilfeleistungen, die sich in Frankfurt bewährt haben, müssen erhalten bleiben und vielmehr gestärkt statt geschwächt werden. So wird verhindert, dass Menschen in eine stationäre Pflegeeinrichtung müssen, obwohl sie mit einer ambulanten Unterstützung zu Hause noch wohnen und ihren Alltag bewältigen könnten. Denn auch der Wunsch zu Hause zu bleiben ist ein äußerst wichtiger Punkt, um die Würde im Alter zu erhalten.

Inhalt

Antrag vom 25.06.2019, NR 903

Betreff: Änderung der Neufassung des Frankfurter Programms "Würde im Alter" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Damit im ambulanten Pflegebereich keine Leistungen oder Projekte gestrichen werden müssen, wird die M 77/19 mit folgender Maßgabe beschlossen:

  1. In Abschnitt III, § 1, Abs. 2, erster Satz soll der letzte Teil des Satzes, der die Festlegung der Fördersumme für ambulante Projekte in Höhe von 70.000 Euro fest hält, gestrichen werden. Nach der Streichung lautet der Satz: "Der finanzielle Orientierungsrahmen beträgt für die Förderung eines Projekts und/oder einer Einrichtung im Rahmen des Frankfurter Programms "Würde im Alter - Stationär" maximal 70.000,- € pro Einrichtung und/oder Projekt."

  2. Die Präambel, Abs. 6 soll mit dem Zusatz "die innovativ sind" ergänzt werden. Nach der Ergänzung lautet der Satz: "Die Ausrichtung und der Inhalt der Förderrichtlinie grenzen sich klar und eindeutig von den Leistungen der Sozialbücher XI, XII und V ab und dienen dazu, Maßnahmen zu implementieren, die innovativ sind, die über diese Leistungen hinausgehen und/oder diese sinnvoll ergänzen." Begründung: Der ambulante Pflegebereich hat eine äußerst wichtige Funktion für ältere Menschen in Frankfurt und fungiert oft als Türöffner, um Bürgern weitere Hilfsangebote zu vermitteln. Besonders in Zeiten, in denen Pflegekräfte für stationäre Einrichtungen händeringend gesucht werden und die Gefahr besteht, dass ältere Menschen vereinsamen, ist es dringend notwendig, die ambulanten Hilfsangebote als Stütze der Gesellschaft zu haben. Bestehende ambulante Projekte und Hilfeleistungen, die sich in Frankfurt bewährt haben, müssen erhalten bleiben und vielmehr gestärkt statt geschwächt werden. So wird verhindert, dass Menschen in eine stationäre Pflegeeinrichtung müssen, obwohl sie mit einer ambulanten Unterstützung zu Hause noch wohnen und ihren Alltag bewältigen könnten. Denn auch der Wunsch zu Hause zu bleiben ist ein äußerst wichtiger Punkt, um die Würde im Alter zu erhalten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.05.2019, M 77 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.06.2019

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 32
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 39
Angenommen
1. Der Vorlage M 77 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der Präambel a) in der fünften Zeile des fünften Absatzes nach den Worten "trägerübergreifenden Netzwerken" die Worte " wie das Ethiknetzwerk" sowie b) in der zweiten Zeile des sechsten Absatzes nach den Worten "dienen dazu" und vor "Maßnahmen" das Wort "innovative" eingefügt werden. 2. Die Vorlage NR 903 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke Frankfurter FDP BFF
Sitzung 34
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 77 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in der Präambel a) in der fünften Zeile des fünften Absatzes nach den Worten "trägerübergreifenden Netzwerken" die Worte " wie das Ethiknetzwerk" sowie b) in der zweiten Zeile des sechsten Absatzes nach den Worten "dienen dazu" und vor "Maßnahmen" das Wort "innovative" eingefügt werden. 2. Die Vorlage NR 903 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD Linke FDP FRAKTION BFF

Reden im Parlament

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