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Umbau Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof: Taunusstraße

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

  1. Den Ziffern I, II, III a), III c), III d) und IV - X des Magistratsvortrags M 17 vom 08.03.2024 "4-gleisiger Ausbau der Straßenbahnhaltestelle Hauptbahnhof und Umbau des Verkehrsraums am Hauptbahnhofsvorplatz . ." wird zugestimmt.
  2. Die Ziffer III b) - Umgestaltung der Taunusstraße - wird abgelehnt. Der Magistrat wird aufgefordert, zur Umgestaltung der Taunusstraße zunächst eine Vorplanung vorzulegen, die die Ergebnisse der geplanten Verkehrsuntersuchung über die Auswirkungen des Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle auf die Straße Am Hauptbahnhof, das quartiersübergreifende Verkehrsnetz (Gutleutstraße, Basler Platz, Taunusanlage, Gallusanlage) und das Bahnhofsviertel berücksichtigt.
  3. Der Magistrat wird aufgefordert, künftig erst dann Vorlagen zu Vorplanungen oder zur Beauftragung von Bau- und Finanzierungsvorlagen mit verkehrsrelevanten Inhalten der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, wenn diesen Planungen aussagekräftige Verkehrskonzepte, aus denen Kapazitätsveränderungen, Verkehrsverlagerungen und Verkehrslenkungsmaßnahmen hervorgehen, zugrunde liegen.

Begründung

Um den Autoverkehr in Frankfurt zu verringern, ist ein weiterer Ausbau des ÖPNV dringend notwendig. Dazu gehört auch, Schwachstellen in der Infrastruktur zu beseitigen, die zusätzliche ÖPNV-Angebote behindern. Eine solcher Flaschenhals ist die nur zweigleisige Straßenbahnhaltestelle am Hauptbahnhof, über die ein dichterer Takt der dort bereits verkehrenden Straßenbahnlinien oder die Aufnahme einer weiteren Straßenbahnlinie wie mit dem Nahverkehrsplan beschlossen nicht mehr abgewickelt werden kann. Der viergleisige Ausbau der Straßenbahnhaltestelle ist daher richtig. Ein grundlegender Mangel der vorgelegten Vorplanung und der daraus abgeleiteten weiteren verkehrlichen und stadtgestalterischen Umgestaltungen der Taunusstraße und im gesamten Bahnhofsviertel liegt in dem Fehlen einer Verkehrsuntersuchung über die Auswirkungen des Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle auf das umgebende Straßennetz, das quartiersübergreifende Bedeutung hat. Die Verkehrsuntersuchung wird erst mit dem Beschluss zum M-Vortrag beauftragt. Die Kapazitätsveränderungen der betroffenen Straßen, Verlagerungseffekte und notwendige und sinnvolle verkehrslenkende Maßnahmen sind also noch nicht bekannt. Dennoch soll bereits jetzt ein Beschuss zur Umgestaltung der Taunusstraße herbeigeführt werden. Da ein verkehrliches und stadtplanerisches Gesamtkonzept aber die Grundlage einer überzeugenden und tragfähigen Planung ist, ist es nicht sachgerecht und vernünftig, bereits jetzt weitergehende Festlegungen für die Taunusstraße und das Bahnhofsviertel zu treffen. Vielmehr muss zunächst eine Vorplanung vorgelegt werden, die die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung berücksichtigt. Es ist nicht das erste Mal, dass der Magistrat weitreichende Entscheidungen bei verkehrsrelevanten Vorhaben ohne das Vorliegen von Verkehrsuntersuchungen trifft oder beschlossen haben will. Das widerspricht einem professionellen Vorgehen und erweckt den Anschein von nicht sachlich motivierten Vorgehensmustern. Das muss sich künftig ändern.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

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