Akteneinsichtsausschuss Anmietung Hedderichstraße 108
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 (2) HGO und § 10 (3) GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses sind die Akten zu den Vertragsverhandlungen des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main im Zusammenhang mit einer möglichen Anmietung von Flächen in der Liegenschaft Hedderichstraße 108.
Begründung
Unter dem Titel "Stadt hat Mietschulden von 350.000 Euro" und der Zwischenüberschrift "Bildungsdezernentin Weber mietet neue Büroräume ohne Zustimmung des Magistrats" wurden am 21.02.2024 in der F.A.Z. die Vorgänge rund um die Anmietung der Liegenschaft Hedderichstraße 8 presseöffentlich. Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff erklärte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2024, aus Sicht des Magistrats gebe es keinen Vertrag und damit auch keine Forderungen gegen die Stadt. Um den strittigen Vertrag und seine Folgen für die Stadt durch die Stadtverordnetenversammlung selbst bewerten zu können, ist die Kenntnis der zugehörigen Akten erforderlich.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
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