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Akteneinsichtsausschuss Anmietung Hedderichstraße 108

Vorlagentyp: NR CDU

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 (2) HGO und § 10 (3) GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses sind die Akten zu den Vertragsverhandlungen des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main im Zusammenhang mit einer möglichen Anmietung von Flächen in der Liegenschaft Hedderichstraße 108.

Begründung

Unter dem Titel "Stadt hat Mietschulden von 350.000 Euro" und der Zwischenüberschrift "Bildungsdezernentin Weber mietet neue Büroräume ohne Zustimmung des Magistrats" wurden am 21.02.2024 in der F.A.Z. die Vorgänge rund um die Anmietung der Liegenschaft Hedderichstraße 8 presseöffentlich. Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff erklärte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2024, aus Sicht des Magistrats gebe es keinen Vertrag und damit auch keine Forderungen gegen die Stadt. Um den strittigen Vertrag und seine Folgen für die Stadt durch die Stadtverordnetenversammlung selbst bewerten zu können, ist die Kenntnis der zugehörigen Akten erforderlich.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 27
Ältestenausschusses
TO I, TOP 6
Angenommen
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 891 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 891 wird in der nächsten Sitzung des Ältestenausschusses erneut aufgerufen.
Zustimmung:
Ablehnung Der Dringlichkeit Durch Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU Linke AFD BFF-BIG Gartenpartei
Sitzung 28
Ältestenausschusses
TO I, TOP 4
Zurückgestellt / Beraten
a) Dem Antrag NR 891 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 891 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD FRAKTION BFF-BIG Gartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sitzung 30
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 12
Zurückgestellt / Beraten
a) Dem Antrag NR 891 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 891 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG Gartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF

Reden im Parlament

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