Akteneinsichtsausschuss Anmietung Hedderichstraße 108
Stadtverordnetenversammlung
30
21. März 2024
21. März 2024
Antragsteller
CDU
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, einen Akteneinsichtsausschuss zur Überprüfung der Vertragsverhandlungen bezüglich einer Anmietung in der Hedderichstraße 108 einzurichten. Dies ist notwendig, um die strittigen Vorgänge und deren Auswirkungen auf die Stadt zu klären.
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Beschluss
a) Dem Antrag NR 891 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. Gegenstand der Akteneinsicht sind die Akten zu den Vertragsverhandlungen des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main im Zusammenhang mit einer möglichen Anmietung von Flächen in der Liegenschaft Hedderichstraße 108. b) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. e) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.